Die Marke wurde für folgende Waren beansprucht: „Beinwaren, Bekleidungsgegen
stände, Gewebe, Glas=, Leder=, Metall=, Papier=, Putz=, Stein= und Tonwaren“, als ent
sprechende Gewerbe wurde „Gold=, Silber= und Juwelenarbeitergewerbe und Gürtler=
und Bronzewarenerzeugung, Damenkleidermacher= und Modistengewerbe“ angeführt
(MR Band CXXXVI, unpag.). In der Spalte „Anmerkung“ ist das Wort „Etikette“ zu fin
den.
1928
VERMERK ÜBER ÄNDERUNG DER FIRMENANSCHRIFT
Eine weitere Änderung der Firmenanschrift wird im Markenregister (MR Band LXXXII,
fol. 19902, ZMA für das Jahr 1928, S. 88) festgehalten und zwar in bezug auf vier (!) Regi
sternummern von Marken (Nr. 58856, 58857, 59153 und 93875). Dies ist deshalb merk
würdig, da die Register-Nummern 58856 und 93875 identische Markenbilder aufweisen,
bis auf den minimalen Unterschied, daß die Marke Reg.-Nr. 93875 als Prägedruck leicht
reliefartig erscheint.
Als Adresse wird nun Wien VII., Döblergasse 4 angegeben. Hingewiesen sei auch auf
einige Notizen im Markenregister, die sich auf den internationalen Markenschutz des
WW-Monogramms beziehen (MR Band LXXXIII, fol. 20001). Diese Notizen betreffen in
ternationale „Schutzverweigerungen“ in den Niederlanden und in der Tschechoslowa
kei, wobei die letztgenannte Schutzverweigerung kurz darauf wieder aufgehoben wird,
sowie teilweise „Schutzverweigerungen“ in Deutschland, Kuba und in Niederländisch In
dien.
1932
DIE AUFLÖSUNG DER WIENER WERKSTÄTTE - MARKENRECHTLICHE FOLGEN
Laut damals gültigem Markenschutzgesetz gingen gleichzeitig mit einem Unternehmen
auch dessen Marken unter. Dies mußte daher auch für die Wiener Werkstätte (Lö
schung im Handelsregister im Jahre 1939) und ihre registrierten Marken gelten - de
facto traf dies in bezug auf einen Weiterbestand dieser Marken nur für die sogenannte
Rosenmarke zu (soferne spätere Anwendungen in Form von Fälschungen unberück
sichtigt bleiben). Der amtliche Löschungsvermerk „Gelöscht nach § 21, lit. b. M. Sch.
G.“ wurde für die Rosenmarke sowohl bei der ersten Registernummer 18912 (Registrie
rung 1903, MR Band XXIX, fol. 6415) als auch bei der späteren Nummer 58857 (Regi
strierung 1913) eingestempelt.
Die beiden anderen registrierten Marken der Wiener Werkstätte - die Wortmarke WIE
NER WERKSTÄTTE sowie das WW-Monogramm - blieben erhalten. Da die Wiener Werk
stätte zwei Anträgen auf Einschränkungen dieser Marken zugestimmt hatte, ließ sie den
Markenschutz für WW-Monogramm und Wortmarke unter Berücksichtigung dieser Ein
schränkungen bis 1943 erneuern. Andere Firmen übernahmen diese Marken für be
stimmte Warengruppen: das WW-Monogramm (die Firma Keramos für Stein- und Ton
waren) und die Wortmarke Wiener Werkstätte (die Firma Aitmann für Bekleidungsge
genstände, Gewebe und Pelzwaren). Entsprechende Anträge auf Einschränkung vom
20. 9. 1932 (Stein- und Tonwaren) bzw. 30. 11. 1932 (Bekleidungsgegenstände, Gewebe
und Putzwaren) sind im Markenregister vermerkt.
Diesen Anträgen wurde stattgegeben: am 20. 9. 1932 wurden für das WW-Monogramm
im Warenverzeichnis die Angaben „Stein- und Tonwaren“ gestrichen (ZMA für das Jahr
1932, Wien 1933, Reg.-Nr. Wien 59153, S. 184), am 30. 11. 1932 die Angaben „Beklei-
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