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Full text: Wiener Werkstätte : die Schutzmarken, Rosenmarke und Wortmarke

nichts dagegen einzuwenden, sodaß mit 30. 3. 1921 diese Änderung vollzogen wurde 
(HR C 17/7, fol. 163), eine Änderung, die in früheren Jahren nicht möglich gewesen war. 
Am 6. 6. 1921 erstattete die Wiener Wäsche-Werkstätte Krieser erneut eine Anzeige we 
gen des Faktums, daß die Wiener Werkstätte „in der Nummer des Morgens vom 23. Mai 
1921 . . . den Firmenwortlaut nicht vollständig in der Annonce angibt, sondern sich nur 
WIENER WERKSTÄTTE nennt“ (HR C 17/7, fol. 164). 
Mit 9. 7. 1921 erklärte die Wiener Werkstätte dem Handelsgericht: “... Die Firma lautet 
nunmehr .Wiener Werkstätte Gesellschaft m. b. H.‘ In der beanständeten Annonce fehlt 
daher lediglich der Zusatz .Gesellschaft m. b. H.‘... wir werden übrigens in Zukunft den 
Zusatz .Gesellschaft m. b. H.‘ regelmäßig unseren Ankündigungen beifügen.“ (HR C 
17/7, fol. 167). Daraufhin wird der Wiener Werkstätte vom Handelsgericht (HR C 17/7, 
unpag., nach S. 167) am 15. Juli 1921 erneut der Gebrauch des abgekürzten Firmen 
wortlautes .Wiener Werkstätte 1 untersagt. 
„WIENER WERKSTÄTTE FÜR SILBER= UND METALLARBEITEN G. RESCH“ 
Immer wieder kam es zu Auseinandersetzungen wegen der Bezeichnung Wiener Werk 
stätte in verschiedenen Firmennamen. 
Im Jahre 1905 führte die Wiener Werkstätte Klage gegen die „Wiener Werkstätte 
Resch“, weil sie sich durch diese Firmenbezeichnung beeinträchtigt fühlte. Vorwegge 
nommen sei, daß die Klage der Wiener Werkstätte abgewiesen wurde. 
Im Archiv der Wiener Werkstätte im Österreichischen Museum für angewandte Kunst 
haben sich noch zwei Fotoplatten erhalten (Abb. 40 und 41; S. 61), die dokumentieren, 
daß die Worte WIENER WERKSTÄTTE für die Firma G. Resch optisch tatsächlich sehr 
auffällig in Erscheinung traten. 
In der Presse (Oest. Volkszeitung) wird darüber am 22. Februar 1905 berichtet (WWAN 
81, Nr. 007): 
„Der Streit um den Namen .Wiener Werkstätte 1 . Im Mai 1903 wurde von den Professoren 
Kolo Moser und Josef Hoffmann im Vereine mit Herrn Fritz Wärndorfer die .Wiener 
Werkstätte, Produktivgenossenschaft von Kunsthandwerkern in Wien 1 gegründet. Die 
ses Unternehmen erwarb sich sehr bald in der Kunstwelt einen guten Ruf. Am 5. August 
wurde vom Inhaber der Firma Albin Denk eine .Wiener Werkstätte für Silber= und Metall 
arbeiten G. Resch 1 gegründet. Die Produktivgenossenschaft .Wiener Werkstätte 1 fühlte 
sich durch diese gleichartige Firmenzeichnung beeinträchtigt und erhob gegen die .Wie 
ner Werkstätte Resch 1 durch Dr. Gotthilf Bamberger beim Handelsgerichte die Klage, 
daß ihr die weitere Firmenzeichnung untersagt werde. 
Bei der gestern unter dem Vorsitze des Oberlandesgerichtsrates Dr. Georg Neumann 
stattgefundenen Verhandlung erklärte Dr. Bamberger, daß er die Klage nur mit Rück 
sicht auf den Umstand überreicht habe, als im Handelsrechte und im geschäftlichen Ver 
kehre die Gepflogenheit neben dem Gesetze und sogar vor dem Gesetze Beachtung 
finden müsse. Die Gepflogenheit bringe es aber mit sich, daß die von ihm vertretene Ge 
nossenschaft nicht mit ihrem vollen Titel, sondern kurzweg .Wiener Werkstätte 1 genannt 
wird und sich unter diesem Namen einen internationalen Ruf erworben habe. Der be 
klagten Firma sei es offenbar nur um die Bezeichnung .Wiener Werkstätte 1 zu tun, denn, 
wie eine von dem Klagevertreter produzierte Photographie des Firmenschildes der Be 
klagten zeige, erscheint die Bezeichnung .Wiener Werkstätte 1 in auffallend großen Buch 
staben, während der Zusatz für Silber= und Metallarbeiten verhältnismäßig klein ist. 
Der Gerichtshof wies die Klage mit der Begründung ab, daß der Artikel 20 des Handels 
gesetzes hier nicht Anwendung finde. Die Bezeichnung registrierte Genossenschaft be- 
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