inhalte schon allein eine deutliche Unterscheidung der beiden Firmen.“
Hingewiesen sei hier noch darauf, daß es ab 1913 in Wien eine Firma „Wr. Werkstätte für
moderne Beleuchtung Gesellschaft m.b.H.“ (Geschäftsführer Rudolf Stein) gab, die Lu
ster und Metallwaren erzeugte (Unterlagen im Firmenarchiv der Wiener Handelskam
mer) und daß die Wiener Werkstätte meines Wissens gegen diese Firma ebensowenig
einschritt wie gegen andere ähnliche Firmennamen, etwa die Wiener kunstkeramischen
Werkstätten Busch und Ludescher.
„WIENER WERKSTÄTTE“ BEI MORITZ SCHWARZ
Der Rechtsanwalt der Wiener Werkstätte, Dr. Otto Hecht, antwortete am 26. November
1930 auf eine Anfrage der Wiener Werkstätte bezüglich der Zahlung einer Gebühr (Kor
respondenz Archiv WW, ÖMAK):
„Im Jahre 1927 hat der Kaufmann Moritz Schwarz in der Taborstrasse, Ledertaschen mit
der Aufschrift .Wiener Werkstätte 1 zum Verkaufe angeboten. Ich habe deshalb gegen
ihn wegen unlauteren Wettbewerbes am 9. November 1927 eine Klage überreicht und
gleichzeitig die Erlassung einer einstweiligen Verfügung beantragt, mittels welcher dem
Gegner verboten werden sollte, den Namen .Wiener Werkstätte 1 zu gebrauchen.
Die einstweilige Verfügung wurde am 22. November 1927 bewilligt. Am 26. Jänner 1928
fand die mündliche Streitverhandlung statt, in welcher ein Vergleich geschlossen wurde,
It. dessen sich Schwarz verpflichtete, den Namen .Wiener Werkstätte' niemals mehr zu
missbrauchen u. Ihnen einen Sühnebetrag von S 300.- und die mit S 200.- verglichenen
Kosten bezahlen musste. Beide Zahlungen wurden von Schwarz auch geleistet. ..“
Diesem Brief entnehmen wir, daß entgegen früheren Ansichten (vgl. den Fall Resch) die
Verwendung der Worte „Wiener Werkstätte“ durch Moritz Schwarz nun sehr wohl
Grundlage zum Einschreiten gegeben hatten.
„WIENER WERKSTÄTTE“ BRÜDER KAINZ
Eine weitere Auseinandersetzung fand statt, als die Firma „Werkstätte für künstlerische
Bronzen Brüder Kainz“ in Wien VII, Seidengasse 32, ihrem Firmennamen noch das Wort
„Wiener“ vorsetzte und damit den Unwillen der Wiener Werkstätte erregte.
Der Rechtsanwalt Dr. Otto Hecht berichtete der Wiener Werkstätte am 9. Jänner 1930
vom Stand der Dinge (Korrespondenz Archiv WW, ÖMAK):
„Ich teile Ihnen höfl. mit, dass es mir trotz Schwierigkeiten gelungen ist, den Herrn Kom
merzialrat Kainz zu bestimmen, ein Inserat in die Neue Freie Presse zu geben, welches
den Tatbestand klar stellt und meiner Ansicht nach aus Reclamegründen für die Wiener
Werkstätte bedeutend wichtiger ist als eine eventuelle Verständigung einzelner Kund
schaften, deren Durchführung wir nicht kontrollieren könnten.
Kommerzialrat Kainz hat mir sein grosses und kleines Briefpapier, sowie seine Ge
schäftskarten übergeben, aus welchen hervorgeht, dass er auf keiner derselben den
Untertitel .Wiener Werkstätte 1 führt, sodass es glaubhaft erscheint, dass dieser Titel nur
für die Uebersendung der Weihnachtsreclame, also ein einziges Mal, verwendet worden
ist. Auch diese Weihnachtsreclamekarten hat mir Kommerzialrat Kainz zum Beweise da
für vorgewiesen, dass er bei dem Namen .Wiener Werkstätte' das Wort .Wiener' Über
drucken liess, sodass der Titel jetzt nur mehr lautet: .Werkstätte für künstlerische Bron
zen, Brüder Kainz'.“
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