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MAK

Full text : Loetz Austria 1900

Neu  und  Gegenstand  des  Privilegiums  ist:
1.  Die  Herstellung  verschiedenfarbig  verzierter  Glasgegenstände  durch  Umgeben  des  Glaskolbens ­
  mit  einer  Hülle  aus  anderfärbigem  Glase  und  Einblasen  in  eine  Metallform,  deren  Innenfläche ­
  die  herzustellende  Verzierung  en  relief,  scharfkantig  und  gegen  die  Formhand  keilförmig ­
  erweitert  ausgearbeitet  enthält,  so  daß  die  farbige  Glashülle  von  den  scharfen  Kanten
durchschnitten  und  an  diesen  Stellen  verschoben  wird,  wodurch  die  Verzierungen  dunkle
Ränder  erhalten.
2.  Glasgegenstände,  auf  welchen  auf  die  unter  1  angegebene  Weise  farbige  Verzierungen  mit
dunkleren  Rändern  angebracht  sind.
Wien  am  21.  Juni  1887  DER  BEVOLLMÄCHTIGTE  G.  Palm

1895
Privilegium  Nr.  46/1587:
Glasgegenstände,  welche  einen  intensiven  blauen  oder  goldigen  Metallschimer  besitzen  und
Verfahren  zur  Herstellung  derselben  von  Max  Ritter  von  Spaun,  Inhaber  der  Firma  Joh.  Lötz
Witwe  in  Klostermühle,  Böhmen.
Die  den  Gegenstand  der  Erfindung  bildenden  Glasgegenstände  zeigen  die  Eigentümlichkeit, ­
  dass  sie  an  Ihrer  ganzen  Oberfläche  metallisirend  erscheinen,  d.  h.  einen  intensiv  blauen
oder  goldigen  Metallschimmer  besitzen.  Dieser  Metallschimmer,  welcher  bisher  in  der  Glasfabrikation ­
  auf  keinerlei  Weise,  weder  durch  Verwendung  irisirender  Glasmassen,  noch  durch
Überziehen  der  Glasgegenstände  mit  Lüster  hergestellt  werden  konnte,  kann  gegebenenfalls
auch  mit  einem  eigenthümlichen  Decor  versehen  werden,  welcher  gleichfalls  entsprechend
dem  Fond  des  Glasgegenstandes  blau  oder  goldig  metallisirt,  daneben  aber  noch  die  natürliche, ­
  durch  die  Wahl  der  Decormasse  bedingte  Färbung  zeigt.
Die  beiden  beiliegenden  Muster  veranschaulichen  einen,  den  oben  gekennzeichneten  Metallschimmer ­
  zeigenden  Glasgegenstand,  und  einen  ebensolchen,  jedoch  decorirten  Glasgegenstand. ­

Das  Verfahren  zur  Herstellung  derartiger  metallisirender  Glasgegenstände  besteht  in  Folgendem: ­
  Ein  in  der  Masse  mit  Kupferoxydul  gefärbter  Glasgegenstand  oder  ein  solcher  aus
irgend  einem  anderem  Farbenglas  oder  aus  Kristallglas,  welch  letztere  vorher  in  bekannter
Weise  mit  einer  Lösung  von  Kupfersalzen  überzogen  und  gebrannt  werden,  wird  nach  sorgfältiger ­
  Reinigung,  der  Einwirkung  reducirender  Gase  (Kohlenoxyd-  und  Schwefelgasen)  im
Muffelfeuer  ausgesetzt.  Nach  dem  Erkalten  und  der  darauf  vorgenommenen  Reinigung  zeigt
sich  an  der  Aussen-  und  Innenseite  des  Glasgegenstandes  ein  intensiv  blauer  oder  goldiger
Metallschimmer.
Sollen  derartige  Glasgegenstände  decorirt  werden,  so  werden  sie  noch  mit  einer  Aetzfarbe
aus  Metallsalzen  bemalt  und  eingebrannt.  So  zeigt  beispielsweise  das  eine  der  beiliegenden
Muster  einen  Decor,  welcher  durch  Bemalen  des  metallisirenden  Glasgegenstandes  mit  einer
Aetze  aus  Silbersalzen  und  Verzierung  der  eingebrannten  Aetze  mit  Gold  hergestellt  ist.  Dieser ­
  Decor  zeigt  ausser  seiner  natürlichen  grünen  Farbe  auch  noch  den  metallisirenden
blauen  oder  goldigen  Schimmer  des  Untergrundes.
Neu  und  Gegenstand  des  Privilegiums  ist:
1).  Verfahren  zur  Herstellung  von  metallisirenden  Glasgegenständen,  darin  bestehend,  dass
der  in  der  Masse  mit  Kupfersalzen  gefärbte  oder  mit  einer  Lösung  von  solchen  Salzen  überzogene ­
  Glasgegenstand  im  Muffelfeuer  der  Einwirkung  reducirender  Gase  (Kohlenoxyd-  und
Schwefelgasen)  ausgesetzt  wird.
2.  )  Die  Herstellung  eines  Decors  auf  dem  nach  obgenannten  Verfahren  behandelten  Glasgegenständen ­
  durch  Bemalen  derselben  mit  einer  Aetzfarbe  aus  Metallsalzen  (Silbersalzen)
und  nachfolgendes  Einbrennen,  gegebenenfalls  Verzieren  mit  Farbe.
3.  )  Als  neue  Industrieproducte  metallisirende  Glasgegenstände,  welche  nach  dem  unter  1  angegebenen ­
  Verfahren  hergestellt,  und  event  uel  nach  dem  unter  2  gekennzeichneten  Verfahren ­
  decorirt  wird.
Wien,  am  14.  Decbr  1895  DER  BEVOLLMÄCHTIGTE  H.  Palm  (Michalecki  &  Co.)

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