1896
Privilegium Nr. 46/755:
Verfahren um Glasgegenstände auf ihrer Oberfläche durch
Überspinnen mit Verzierungen zu
versehen
von
Max Ritter von Spaun in Klostermühle, Bergreichenstein,
Böhmen.
Vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Oberflächenverzierung von Glasgegenstän
den, durch welches die letzteren das Aussehen des venetianischen Fadenglases erhalten,
dessen Verzierungen bekanntlich durch Auflegen von Glasstäben auf die vorgeblasenen
Glasposten oder fertigen Gegenstände erzielt werden.
Dieses Verfahren, durch welches die Herstellung derartig verzierter Glasgegenstände viel ge
nauer und gleichmässiger, gleichzeitig aber mit wesentlich geringeren Kosten- und Zeitauf
wand durchführbar wird, besteht in Folgendem:
Nachdem die zum Ausblasen des Gegenstandes erforderliche Glasmasse auf die Pfeife auf
genommen ist, wird dieselbe in eine Form eingeblasen, in welcher die Verzierungen, die der
anzufertigende Gegenstand erhalten soll, erhaben bezw. vertieft gearbeitet sind. Der auf
diese Weise vorgeblasene Glasposten wird nun auf seiner ganzen Oberfläche oder auf dem
jenigen Theil derselben, welcher mit Verzierungen versehen werden soll, mit Emailglas oder
anderem färbigen Glase gleichmässig übersponnen, was in üblicherweise auf der Spinnma
schine geschieht.
Die Glasfäden liegen selbstverständlich nur auf den erhabenen oder vorspringenden Theilen
der Verzierungen auf, zwischen denselben liegen sie dagegen hohl. Diese hohlliegenden Fa-
dentheile werden durchgeschnitten, abgestossen oder abgesprengt, und hierauf die auf dem
vorgeblasenen Ornament anhaftenden Reste der dicht nebeneinander liegenden Glasfäden
auf den Glasgegenstand eingebrannt, worauf die weitere Ausarbeitung des letzteren in der
üblichen Art und Weise erfolgt.
Die nach diesem Verfahren hergestellten Glasgegenstände zeigen eine Verzierung, welche
an den erhabenen Stellen aus Email- oder anders gefärbten Glase besteht, und in verschie
denartigster Weise je nach Wahl des vorgeblasenen Ornamentes und der Art und Farbe des
zum Überspinnen verwendeten Glases ausgeführt sein kann.
Die beiliegenden Muster zeigen beispielsweise Glasgegenstände mit nach diesem Verfahren
hergestellten Streifen, zu welchem Zwecke die für das Vorblasen benützte Form mit Rippen
versehen sein muss.
Neu und Gegenstand des Privilegiums ist:
1/. Verfahren zur Herstellung von Oberflächenverzierungen auf Glasgegenständen, darin be
stehend, dass die Glasmasse in eine mit den Verzierungen versehene Form eingeblasen und
der derart vorgeblasene Gegenstand mit Email- oder anders gefärbtem Glase gleichmässig
auf der ganzen zu verzierenden Oberfläche übersponnen wird, worauf die hohl liegenden
Theile der Glasfäden entfernt und die an den erhabenen Stellen der Verzierung anhaftenden
Theile dieser Fäden eingebrannt werden.
2). Als neues Industrieproduct Glasgegenstände mit nach dem unter 1/. angegebenen Ver
fahren hergestellten Oberflächenverzierungen.
Wien, 10. Januar 1896 DER BEVOLLMÄCHTIGTE H. Palm (Michalecki & Co.)
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