1898
Privilegium Nr. 48/5310 (umgewandelt in Patent Nr. 6683):
Neuartiges Verfahren zur Herstellung von Iris-Gläsern
von
Max Ritter von Spaun in Klostermühle, Böhmen.
Bisher werden Iris-Gläser, d. h. Gläser mit Iris-Schimmer in der Weise hergestellt, dass der
ungefärbte oder in der Masse gefärbte Glaskörper einem Dampfe von Metalloxyden ausgesetzt
wurde, wodurch nur ein gleichmässig glatter oder glänzender Iris-Effekt erzielt werden
konnte.
Das den Gegenstand vorliegender Erfindung bildende Verfahren hat den Zweck, dem Glase
auch einen matten oder einen combinirten, stellenweise matten und glänzenden Iris-Effekt zu
verleihen.
Dieses Verfahren besteht im Wesentlichen darin, dass der in üblicher Weise vorgearbeitete
Glasgegenstand an den mit dem beabsichtigten matten Iris-Effekt zu versehenden Stellen mit
einer metallisch vorgefärbten, d. h. durch Metalle wie Gold, Silber, Kupfer, Antimon etc., oder
Metalloxyde gefärbten Glasschmelze versehen, sodann einem starken Feuer und erst nachträglich
in gewöhnlicher Weise den einen Iris-Effekt bewirkenden Dämpfen aus Zinnsalz,
Strontian, Baryt etc. ausgesetzt wird, wodurch die den matten Irisschimmer besitzende
Schichte fixirt sowie deren Effekt erhöht wird., und ferners die so verzierten Gläser zwischen
den matt schillernden Stellen Stellen auch solche mit glänzendem Iris-Effekt aufweisen.
Beiliegend zwei Muster von einen derartigen combinirten Iris-Effekt aufweisenden Glasgegenständen,
von denen der grössere über die ganze Oberfläche vertheilte in mattem, metallischem
Iris-Effekt schillernde Flecken und zwischen denselben in glänzendem Iris-Effekt
schillernde Adern aufweist, während der kleinere Gegenstand abwechselnde Streifen mit
mattem und glänzendem Iris-Effekt besitzt.
Neu und Gegenstand des Privilegiums ist:
Ein Verfahren, um Glasgegenständen einen matten oder einen combinirten, stellenweise matten
und glänzenden Iris-Effekt zu verleihen, darin bestehend, dass der in üblicher Weise vorgearbeitete
Glasgegenstand an den mit dem beabsichtigten matten Iris-Effekt zu versehenden
Stellen mit einer metallisch vorgefärbten d.h. durch Metalle wie Gold, Silber, Kupfer,
Antimon etc. oder Metalloxyde gefärbten Glasschmelze versehen, sodann einem starken
Feuer, und erst nachträglich in gewöhnlicher Weise den einen Iris-Effekt bewirkenden Dämpfen
aus Zinnsalz, Strontian, Baryt etc. ausgesetzt wird.
2. Als neue Industrieprodukte Glasgegenstände, mit einem in beschriebener Weise hergestellten
matten metallischen Iris-Effekt, oder mit einem combinirten, stellenweise matten und
glänzenden (glatten) Irisschimmer.
Wien, am 29 August 1898 DER BEVOLLMÄCHTIGTE H. Palm (Michalecki & Co.)
Zur Priv. Beschreibung 48/5310 des Max Ritter von Spaun:
Laut dem beiliegenden Rezepisse vom 1 /VIII 1901, wurden die bei der Privilegium-Beschreibung
des Max Ritter von Spaun 48/5310, im Privilegien-Archive hinterlegt gewesenen 2 Muster
(Gläser) No 2470, am 1/8. 1901 durch das Departement VIII behoben. Seit dieser Zeit
sind dieselben abgängig.
Über angestellte Nachforschungen seitens des Gefertigten relationierte der h.o. Amtsdiener
Carl Hron jun., daß nach Mittheilungen des Herrn kk: Ministerial-Concipisten im k.k. H. J. Carl
Klimesch, diese fraglichen Muster, gelegenheitlich der im Jänner 1902 durchgeführten Verhandlung
über die Beschwerde Fa Rindskopfs Söhne coa Max Ritter v. Spaun, vom kk: Verwaltungs-Gerichtshofe
in zertrümmertem Zustande an das Dep. VIII zurücklangten, und von
diesem als gänzlich unbrauchbar vertilgt wurden.
Wien, am 31. Juli 1902 (Unterschrift unleserlich)
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