MAK
1898 
Privilegium Nr. 48/5310 (umgewandelt in Patent Nr. 6683): 
Neuartiges Verfahren zur Herstellung von Iris-Gläsern 
von 
Max Ritter von Spaun in Klostermühle, Böhmen. 
Bisher werden Iris-Gläser, d. h. Gläser mit Iris-Schimmer in der Weise hergestellt, dass der 
ungefärbte oder in der Masse gefärbte Glaskörper einem Dampfe von Metalloxyden ausge 
setzt wurde, wodurch nur ein gleichmässig glatter oder glänzender Iris-Effekt erzielt werden 
konnte. 
Das den Gegenstand vorliegender Erfindung bildende Verfahren hat den Zweck, dem Glase 
auch einen matten oder einen combinirten, stellenweise matten und glänzenden Iris-Effekt zu 
verleihen. 
Dieses Verfahren besteht im Wesentlichen darin, dass der in üblicher Weise vorgearbeitete 
Glasgegenstand an den mit dem beabsichtigten matten Iris-Effekt zu versehenden Stellen mit 
einer metallisch vorgefärbten, d. h. durch Metalle wie Gold, Silber, Kupfer, Antimon etc., oder 
Metalloxyde gefärbten Glasschmelze versehen, sodann einem starken Feuer und erst nach 
träglich in gewöhnlicher Weise den einen Iris-Effekt bewirkenden Dämpfen aus Zinnsalz, 
Strontian, Baryt etc. ausgesetzt wird, wodurch die den matten Irisschimmer besitzende 
Schichte fixirt sowie deren Effekt erhöht wird., und ferners die so verzierten Gläser zwischen 
den matt schillernden Stellen Stellen auch solche mit glänzendem Iris-Effekt aufweisen. 
Beiliegend zwei Muster von einen derartigen combinirten Iris-Effekt aufweisenden Glasge 
genständen, von denen der grössere über die ganze Oberfläche vertheilte in mattem, metalli 
schem Iris-Effekt schillernde Flecken und zwischen denselben in glänzendem Iris-Effekt 
schillernde Adern aufweist, während der kleinere Gegenstand abwechselnde Streifen mit 
mattem und glänzendem Iris-Effekt besitzt. 
Neu und Gegenstand des Privilegiums ist: 
Ein Verfahren, um Glasgegenständen einen matten oder einen combinirten, stellenweise mat 
ten und glänzenden Iris-Effekt zu verleihen, darin bestehend, dass der in üblicher Weise vor 
gearbeitete Glasgegenstand an den mit dem beabsichtigten matten Iris-Effekt zu versehen 
den Stellen mit einer metallisch vorgefärbten d.h. durch Metalle wie Gold, Silber, Kupfer, 
Antimon etc. oder Metalloxyde gefärbten Glasschmelze versehen, sodann einem starken 
Feuer, und erst nachträglich in gewöhnlicher Weise den einen Iris-Effekt bewirkenden Dämp 
fen aus Zinnsalz, Strontian, Baryt etc. ausgesetzt wird. 
2. Als neue Industrieprodukte Glasgegenstände, mit einem in beschriebener Weise herge 
stellten matten metallischen Iris-Effekt, oder mit einem combinirten, stellenweise matten und 
glänzenden (glatten) Irisschimmer. 
Wien, am 29 August 1898 DER BEVOLLMÄCHTIGTE H. Palm (Michalecki & Co.) 
Zur Priv. Beschreibung 48/5310 des Max Ritter von Spaun: 
Laut dem beiliegenden Rezepisse vom 1 /VIII 1901, wurden die bei der Privilegium-Beschrei 
bung des Max Ritter von Spaun 48/5310, im Privilegien-Archive hinterlegt gewesenen 2 Mu 
ster (Gläser) No 2470, am 1/8. 1901 durch das Departement VIII behoben. Seit dieser Zeit 
sind dieselben abgängig. 
Über angestellte Nachforschungen seitens des Gefertigten relationierte der h.o. Amtsdiener 
Carl Hron jun., daß nach Mittheilungen des Herrn kk: Ministerial-Concipisten im k.k. H. J. Carl 
Klimesch, diese fraglichen Muster, gelegenheitlich der im Jänner 1902 durchgeführten Ver 
handlung über die Beschwerde Fa Rindskopfs Söhne coa Max Ritter v. Spaun, vom kk: Ver 
waltungs-Gerichtshofe in zertrümmertem Zustande an das Dep. VIII zurücklangten, und von 
diesem als gänzlich unbrauchbar vertilgt wurden. 
Wien, am 31. Juli 1902 (Unterschrift unleserlich) 
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