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MAK

Full text : Loetz Austria 1900

1898

Privilegium  Nr.  48/5310  (umgewandelt  in  Patent  Nr.  6683):
Neuartiges  Verfahren  zur  Herstellung  von  Iris-Gläsern
von
Max  Ritter  von  Spaun  in  Klostermühle,  Böhmen.

Bisher  werden  Iris-Gläser,  d.  h.  Gläser  mit  Iris-Schimmer  in  der  Weise  hergestellt,  dass  der
ungefärbte  oder  in  der  Masse  gefärbte  Glaskörper  einem  Dampfe  von  Metalloxyden  ausgesetzt ­
  wurde,  wodurch  nur  ein  gleichmässig  glatter  oder  glänzender  Iris-Effekt  erzielt  werden
konnte.
Das  den  Gegenstand  vorliegender  Erfindung  bildende  Verfahren  hat  den  Zweck,  dem  Glase
auch  einen  matten  oder  einen  combinirten,  stellenweise  matten  und  glänzenden  Iris-Effekt  zu
verleihen.
Dieses  Verfahren  besteht  im  Wesentlichen  darin,  dass  der  in  üblicher  Weise  vorgearbeitete
Glasgegenstand  an  den  mit  dem  beabsichtigten  matten  Iris-Effekt  zu  versehenden  Stellen  mit
einer  metallisch  vorgefärbten,  d.  h.  durch  Metalle  wie  Gold,  Silber,  Kupfer,  Antimon  etc.,  oder
Metalloxyde  gefärbten  Glasschmelze  versehen,  sodann  einem  starken  Feuer  und  erst  nachträglich ­
  in  gewöhnlicher  Weise  den  einen  Iris-Effekt  bewirkenden  Dämpfen  aus  Zinnsalz,
Strontian,  Baryt  etc.  ausgesetzt  wird,  wodurch  die  den  matten  Irisschimmer  besitzende
Schichte  fixirt  sowie  deren  Effekt  erhöht  wird.,  und  ferners  die  so  verzierten  Gläser  zwischen
den  matt  schillernden  Stellen  Stellen  auch  solche  mit  glänzendem  Iris-Effekt  aufweisen.
Beiliegend  zwei  Muster  von  einen  derartigen  combinirten  Iris-Effekt  aufweisenden  Glasgegenständen, ­
  von  denen  der  grössere  über  die  ganze  Oberfläche  vertheilte  in  mattem,  metallischem ­
  Iris-Effekt  schillernde  Flecken  und  zwischen  denselben  in  glänzendem  Iris-Effekt
schillernde  Adern  aufweist,  während  der  kleinere  Gegenstand  abwechselnde  Streifen  mit
mattem  und  glänzendem  Iris-Effekt  besitzt.
Neu  und  Gegenstand  des  Privilegiums  ist:
Ein  Verfahren,  um  Glasgegenständen  einen  matten  oder  einen  combinirten,  stellenweise  matten ­
  und  glänzenden  Iris-Effekt  zu  verleihen,  darin  bestehend,  dass  der  in  üblicher  Weise  vorgearbeitete ­
  Glasgegenstand  an  den  mit  dem  beabsichtigten  matten  Iris-Effekt  zu  versehenden ­
  Stellen  mit  einer  metallisch  vorgefärbten  d.h.  durch  Metalle  wie  Gold,  Silber,  Kupfer,
Antimon  etc.  oder  Metalloxyde  gefärbten  Glasschmelze  versehen,  sodann  einem  starken
Feuer,  und  erst  nachträglich  in  gewöhnlicher  Weise  den  einen  Iris-Effekt  bewirkenden  Dämpfen ­
  aus  Zinnsalz,  Strontian,  Baryt  etc.  ausgesetzt  wird.
2.  Als  neue  Industrieprodukte  Glasgegenstände,  mit  einem  in  beschriebener  Weise  hergestellten ­
  matten  metallischen  Iris-Effekt,  oder  mit  einem  combinirten,  stellenweise  matten  und
glänzenden  (glatten)  Irisschimmer.
Wien,  am  29  August  1898  DER  BEVOLLMÄCHTIGTE  H.  Palm  (Michalecki  &  Co.)
Zur  Priv.  Beschreibung  48/5310  des  Max  Ritter  von  Spaun:
Laut  dem  beiliegenden  Rezepisse  vom  1  /VIII  1901,  wurden  die  bei  der  Privilegium-Beschreibung ­
  des  Max  Ritter  von  Spaun  48/5310,  im  Privilegien-Archive  hinterlegt  gewesenen  2  Muster ­
  (Gläser)  No  2470,  am  1/8.  1901  durch  das  Departement  VIII  behoben.  Seit  dieser  Zeit
sind  dieselben  abgängig.
Über  angestellte  Nachforschungen  seitens  des  Gefertigten  relationierte  der  h.o.  Amtsdiener
Carl  Hron  jun.,  daß  nach  Mittheilungen  des  Herrn  kk:  Ministerial-Concipisten  im  k.k.  H.  J.  Carl
Klimesch,  diese  fraglichen  Muster,  gelegenheitlich  der  im  Jänner  1902  durchgeführten  Verhandlung ­
  über  die  Beschwerde  Fa  Rindskopfs  Söhne  coa  Max  Ritter  v.  Spaun,  vom  kk:  Verwaltungs-Gerichtshofe ­
  in  zertrümmertem  Zustande  an  das  Dep.  VIII  zurücklangten,  und  von
diesem  als  gänzlich  unbrauchbar  vertilgt  wurden.
Wien,  am  31.  Juli  1902  (Unterschrift  unleserlich)

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