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Full text: Das Kaiserlich Königliche Österreichische Museum und die Kunstgewerbeschule - Festschrift bei Gelegenheit der Weltausstellung in Wien, Mai 1873

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Schule in ihrem inneren und äusseren Leben; er hat in Allem, was dem Ge 
deihen der Schule förderlich sein kann, die Initiative zu ergreifen und darauf 
bezügliche Anträge an das Ministerium zu richten, überhaupt dem Ministerium 
in der Leitung der Anstalt mit Rath und That beizustehen. Die Protokolle 
des Lehrkörpers leitet der Vorstand des Aufsichtsrathes an das Ministerium. 
Etwaige Anträge des Lehrkörpers werden im Aufsichtsrath besprochen 
und gehen von diesem mit einem Gutachten begleitet an das Ministerium. 
Den Sitzungen des Aufsichtsrathes wohnt der Director der Kunstgewerbe 
schule oder ein Vertreter desselben aus dem Lehrkörper bei. 
Den Mitgliedern des Aufsichtsrathes steht das Recht zu, jedem Unter 
richte beizuwohnen. 
§. 22. 
Die Kunstgewerbeschule führt den Titel „Kunstgewerbeschule des k. k. 
Oesterreichischen Museums für Kunst und Industrie“ und untersteht dem 
Unterrichtsministerium,
	        
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