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Schule in ihrem inneren und äusseren Leben; er hat in Allem, was dem Ge
deihen der Schule förderlich sein kann, die Initiative zu ergreifen und darauf
bezügliche Anträge an das Ministerium zu richten, überhaupt dem Ministerium
in der Leitung der Anstalt mit Rath und That beizustehen. Die Protokolle
des Lehrkörpers leitet der Vorstand des Aufsichtsrathes an das Ministerium.
Etwaige Anträge des Lehrkörpers werden im Aufsichtsrath besprochen
und gehen von diesem mit einem Gutachten begleitet an das Ministerium.
Den Sitzungen des Aufsichtsrathes wohnt der Director der Kunstgewerbe
schule oder ein Vertreter desselben aus dem Lehrkörper bei.
Den Mitgliedern des Aufsichtsrathes steht das Recht zu, jedem Unter
richte beizuwohnen.
§. 22.
Die Kunstgewerbeschule führt den Titel „Kunstgewerbeschule des k. k.
Oesterreichischen Museums für Kunst und Industrie“ und untersteht dem
Unterrichtsministerium,