Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Das Kaiserlich Königliche Österreichische Museum und die Kunstgewerbeschule - Festschrift bei Gelegenheit der Weltausstellung in Wien, Mai 1873

-  8 7  —

Zweige  der  Kunstindustrie  und  den  individuellen  Bedürfnissen  der  Schüler
Rechnung  zu  tragen  hat.
Der  Eintritt  in  die  Kunstgewerbeschule  ist  in  der  Regel  nur  beim  Beginn
des  Schuljahres,  der  Austritt  zu  jeder  Zeit  gestattet.
§•  4-Ausser
  der  Ausbildung  ordentlicher  Schüler  soll  die  Kunstgewerbeschule
auch  noch  den  Zweck  verfolgen,  Hospitanten  zur  Vervollständigung  ihrer
künstlerischen  Ausbildung  Gelegenheit  zu  bieten.  Hiebei  ist  es  namentlich  auf
Zeichner,  Modelleure,  Werkführer  in  Fabriken  und  Privatateliers  und  Jene
abgesehen,  welche  schon  in  bestimmten  Fächern  praktisch  thätig  sind  und  nur
zur  Ausfüllung  einer  Lücke  ihres  Wissens  und  Könnens  die  Vorbereitungsschule ­
  oder  eine  Fachschule  oder  auch  gleichzeitig  mehrere  der  letzteren
besuchen  wollen.
Die  Bestimmungen  des  §.  3  hinsichtlich  der  Dauer  des  Unterrichtes  haben
auf  blosse  Hospitanten  keine  Anwendung;  diese  sind  an  keinen  bestimmten
Lehrplan  gebunden,  noch  auch  an  die  Stundeneintheilung  der  ordentlichen
Schüler;  der  Schulordnung  haben  aber  auch  sie  sich  strenge  zu  fügen  und
die  Dauer  ihres  Schulbesuches  hängt,  wie  überhaupt  ihre  durch  das  Ausmass
der  verfügbaren  Localitäten  bedingte  Zulassung,  von  der  Entscheidung  des
Lehrkörpers  ab.

§.  5.
Der  Unterricht  an  der  Kunstgewerbeschule  beginnt  mit  dem  iS.  October
und  endet  Mitte  August.  Die  Aufnahmsbewerber  haben  sich  zwischen  dem
i.  und  14.  October  zu  melden.  Die  Arbeitsstunden  der  Fachschulen  beginnen
an  jedem  Wochentage  ausser  Samstag  im  Sommer  um  7  Uhr  früh,  im  Winter
um  8  Uhr  und  endigen  um  6  Uhr  Abends.
Die  Arbeitsstunden  der  Vorbereitungsschule  normirt  §.  12;  das  Zeichnen
nach  dem  lebenden  Modelle  findet  in  den  Wintermonaten  von  5  bis  7  Uhr
Abends,  in  den  Sommermonaten  von  7  bis  9  Uhr  früh  statt.  Die  theoretischen
Vorlesungen  werden  in  der  Regel  in  die  Abendstunden  verlegt.
§.  6.
Prüfungen  finden  ausser  den  für  die  Aufnahme  nöthig  erscheinenden
(siehe  unten)  nicht  statt.
Wer  ein  volles  Jahr  die  Schule  besucht  hat,  hat  das  Recht  auf  ein  Zeugniss
  für  diese  Zeit  des  Besuches  (Frequentationszeugniss);  beim  Austritte  nach
vollständiger  Absolvirung  der  Fachschule  wird  vom  Lehrkörper  ein  Abgangszeugnis ­
  ausgefertigt,  welches  den  Besuch  der  Schule,  die  Dauer  und  den  Erfolg
desselben  constatirt.
Die  Arbeiten  der  Schüler  werden  alljährlich  öffentlich  ausgestellt.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.