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B. Bestimmungen über die einzelnen Fachschulen und die Vor-
bereitungsschule.
i. Fachschule für Baukunst.
§• 7-
Die Fachschule für Baukunst umfasst die Lehre vom architektonischen
Stile und den architektonischen Formen im Allgemeinen; im Besonderen aber
ihre Anwendung auf Bau- und andere Gewerbe, welche es mit architektonischen
Elementen zu thun haben.
Den Gegenstand des Unterrichtes bildet vorerst das Studium (Decompo-
sition) ausgeführter, in den Kreis dieser Fachschule gehöriger kunstindustrieller
Objecte, verbunden mit Erläuterungen über Stil, Materiale, Construction und
über künstlerische und technische Durchbildung derselben und gleichzeitig die
Anleitung zur Herstellung künstlerisch vollendeter und technischer Werkzeich
nungen; — für die fortgeschritteneren Zöglinge endlich das selbstständige, stil
gerechte Schaffen auf dem Gebiete der einschlägigen Kunstindustrie.
Mithin eignet sich diese Fachschule vorzugsweise für Jene, welche sich
mit Entwürfen der Totalanordnung der inneren Räume des Wohnhauses und