MAK

Full text: Das Kaiserlich Königliche Österreichische Museum und die Kunstgewerbeschule - Festschrift bei Gelegenheit der Weltausstellung in Wien, Mai 1873

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B. Bestimmungen über die einzelnen Fachschulen und die Vor- 
bereitungsschule. 
i. Fachschule für Baukunst. 
§• 7- 
Die Fachschule für Baukunst umfasst die Lehre vom architektonischen 
Stile und den architektonischen Formen im Allgemeinen; im Besonderen aber 
ihre Anwendung auf Bau- und andere Gewerbe, welche es mit architektonischen 
Elementen zu thun haben. 
Den Gegenstand des Unterrichtes bildet vorerst das Studium (Decompo- 
sition) ausgeführter, in den Kreis dieser Fachschule gehöriger kunstindustrieller 
Objecte, verbunden mit Erläuterungen über Stil, Materiale, Construction und 
über künstlerische und technische Durchbildung derselben und gleichzeitig die 
Anleitung zur Herstellung künstlerisch vollendeter und technischer Werkzeich 
nungen; — für die fortgeschritteneren Zöglinge endlich das selbstständige, stil 
gerechte Schaffen auf dem Gebiete der einschlägigen Kunstindustrie. 
Mithin eignet sich diese Fachschule vorzugsweise für Jene, welche sich 
mit Entwürfen der Totalanordnung der inneren Räume des Wohnhauses und
	        
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