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Full text : Das Kaiserlich Königliche Österreichische Museum und die Kunstgewerbeschule - Festschrift bei Gelegenheit der Weltausstellung in Wien, Mai 1873

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Weiter  soll  dieser  Unterricht  auch  dazu  dienen,  den  Zöglingen  an  den
vorzüglichsten  Mustern  des  Kunstgewerbes  und  der  rein  decorativen  Kunst  die
Verwendung  der  menschlichen  Figur  als  Ornament  zu  zeigen  und  sie  zu  lehren,
die  in  ihr  Fach  einschlägigen  Vorbilder  entsprechend  nachzuzeichnen  und  in
Farbe  darzustellen.
An  dem  Unterrichte  in  dieser  Fachschule  sind  Jene  theilzunehmen  berufen,
welche,  was  wohl  bei  fast  allen  Kunstgewerben  stattfinden  kann  und  insbesondere ­
  in  der  decorativen  Kunst  der  Fall  ist,  bei  der  Ausführung  der  in  ihr
Fach  einschlägigen  Arbeiten  die  Kenntniss  des  Zeichnens  oder  Malens  der
menschlichen  Figur  benöthigen.  Die  Zöglinge  dieser  Fachschule  haben  die  Vorträge ­
  über  architektonische.  Stillehre  und  Terminologie  der  Kunst,  über  Anatomie, ­
  Farbenlehre  und  Farbenchemie  und  Perspective  zu  besuchen.
Specielle  Vorbedingung  für  die  Aufnahme  in  diese  Fachschule  ist  eine
ausgebildete  Fertigkeit  im  Copiren  von  figuralen  Zeichnungen  und  einige  Uebung
im  Zeichnen  nach  dem  Runden.  Für  Diejenigen,  denen  diese  Vorkenntnisse
fehlen,  ist  der  Besuch  der  Vorbereitungsschule  nothwendig.
4.  Fachschule  für  das  Zeichnen  und  Malen  ornamentaler  Gegenstände.
§.  10.
Diese  Fachschule  hat  die  gesammte  ornamentale  Flächenzeichnung  in
ihrer  gewerblichen  Richtung  zum  Gegenstände.
In  derselben  wird  das  Malen  von  Blumen  und  Thieren  nach  der  Natur,
von  Ornamenten  nach  Vorbildern,  ferner  das  Zeichnen  von  einschlägigen  ausgeführten, ­
  kunstindustriellen  Objecten  gelehrt;  es  werden  ferner  die  verschiedenen ­
  in  der  Decorationsmalerei  üblichen  Methoden  der  Malerei  (Aquarell-,
Fresco-,  Tempera-  und  Oelmalerei)  geübt.
In  weiterer  Folge  ist  sodann  die  Anwendung  der  obigen  Elemente  auf
das  Gesammtgebiet  der  ornamentalen  Flächenverzierung  in  selbstständigen  Compositionen
  der  Gegenstand  des  Unterrichtes  in  dieser  Fachschule.
Die  Kunstgewerbe,  auf  welche  sich  der  Unterricht  in  dieser  Fachschule
bezieht,  sind  beispielsweise  das  ganze  Gebiet  der  Ornamentation  gewebter
Stoffe,  die  Wanddecoration,  Zeichnung  und  Malerei  auf  Glas  und  Porcellan,
für  Email  und  Mosaiken  u.  s.  w.
Die  Schüler  dieser  Abtheilung  haben  die  theoretischen  Vorlesungen  über
Perspective  und  Schattenlehre,  über  Farbenlehre  und  Farbenchemie,  sowie  jene
über  die  Kunstterminologie  und  Stillehre  zu  besuchen.
Als  specielles  Erforderniss  zum  Eintritt  in  diese  Fachschule  werden  die
Fertigkeit  im  Freihandzeichnen  von  figuralen  Gegenständen,  dann  Thier-,
Blumen-  und  Ornamentstudien  nach  Vorlagen  verlangt.
Im  Falle  des  Abganges  dieser  Vorkenntnisse  hat  der  Besuch  des  Vorbereitungscurses
  der  Aufnahme  in  diese  Fachschule  vorauszugehen.
§.  11.
Für  vorgeschrittene  Zöglinge  aus  allen  Fachschulen,  welche  schon  selbstständige ­
  Arbeiten  zu  liefern  im  Stande  sind,  werden  Aufgaben  zur  wirklichen
Ausführung  gegeben.
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