— 9 6
§• ii.
Dits Tahakrauchen in den Räumlichkeiten der Schule ist nicht gestattet.
§• '2.
Nach Beginn der Vorlesung wird der Saal geschlossen, später Kommende
finden keinen Einlass mehr. Nach Beginn des Actzeichnens wird der Actsaal
bis zur Ruhestunde geschlossen.
Später Kommende können erst in der Ruhestunde in den Actsaal eintreten.
Nach beendigter Unterrichtszeit werden sämmtliche Hör- und Arbeitssäle
geschlossen und dürfen ausser dieser Zeit nur mit besonderer Erlaubniss
benützt werden. Diese ist für Unterrichtszwecke bei dem betreffenden Professor
nachzusuchen.
§• 13.
Sämmtliche Zöglinge dieser Schule, gleichviel, ob sie ordentliche oder
Hospitanten sind, unterstehen der Disciplinarordnung.