MAK

Volltext: Das Kaiserlich Königliche Österreichische Museum und die Kunstgewerbeschule - Festschrift bei Gelegenheit der Weltausstellung in Wien, Mai 1873

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§• ii. 
Dits Tahakrauchen in den Räumlichkeiten der Schule ist nicht gestattet. 
§• '2. 
Nach Beginn der Vorlesung wird der Saal geschlossen, später Kommende 
finden keinen Einlass mehr. Nach Beginn des Actzeichnens wird der Actsaal 
bis zur Ruhestunde geschlossen. 
Später Kommende können erst in der Ruhestunde in den Actsaal eintreten. 
Nach beendigter Unterrichtszeit werden sämmtliche Hör- und Arbeitssäle 
geschlossen und dürfen ausser dieser Zeit nur mit besonderer Erlaubniss 
benützt werden. Diese ist für Unterrichtszwecke bei dem betreffenden Professor 
nachzusuchen. 
§• 13. 
Sämmtliche Zöglinge dieser Schule, gleichviel, ob sie ordentliche oder 
Hospitanten sind, unterstehen der Disciplinarordnung.
	        
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