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währen, welche zur erfolgreichen Benützung des Unterrichtes in den Fach
schulen nöthig erscheint.
Die Vorbereitungsschule besteht aus zwei vollkommen von einander
getrennten Abtheilungen, dem Ornament- und Figurenzeichnen, denen je ein
Professor vorsteht; vorläufig sind beide Abtheilungen in einem Locale unter
gebracht.
1. Abtheilung. Ornamentzeichnen, d. i. Zeichnen nach plastischen und
Flachornamenten, ferner das Zeichnen und Aufnehmen kunstgewerblicher
Gegenstände.
2. Abtheilung. Figurenzeichnen, d. i. Zeichnen nach Gypsmodellen antiker
Köpfe und einzelner Körpertheile.
Bei der Wahl der Vorlagen wird speciell Rücksicht genommen auf die
Fachschule, in welche der Schüler einzutreten wünscht, beziehungsweise auf
das Fach, dem er sich später zu widmen gedenkt.
Für ordentliche Schüler der Vorbereitungsschule ist der Besuch beider
Abtheilungen obligatorisch und hat derselbe abwechselnd semesterweise zu
geschehen.
Im Hinblick auf. den künftigen Beruf kann der Schüler vom Besuche des
Figurenzeichnens entbunden und zum ununterbrochenen Besuche des Orna
mentzeichnens verpflichtet werden.
In der Regel hat der Besuch des ornamentalen Zeichnens jenem des
figuralen vorauszugehen. Diese Reihenfolge wird ausserdem mit Rücksicht
auf den künftigen Beruf und die Fähigkeiten des Schülers und den in jeder
der beiden Abtheilungen disponibeln Platz bei der Aufnahme von der Direction
bestimmt.
Hospitanten bleibt die Wahl der Abtheilungen selbst überlassen, jedoch
können sie die Vorbereitungsschule im Wintersemester nur von 5—7 Uhr
Abends (Abendcurs), im Sommersemester von 7—9 Uhr Morgens (Morgencurs)
besuchen.
Die Schüler haben während des Besuches die Vorlesungen über Pro-
jectionslehre, Perspective im ersten Jahre, Stillehre im zweiten Jahre zu hören
und darüber Jahresprüfungen abzulegen.
Die Schulstunden sind im Winter von 8—12 Uhr Vormittags und von
5—7 Uhr Abends, im Sommersemester von 7—g Uhr Morgens und von 9—12
Uhr Vormittags, ausserdem die Uebungsstunden auch Nachmittags von 2—5,
resp. 6 Uhr, soferne diese Zeit nicht durch Vorlesungen in Anspruch ge
nommen ist.
€. Aufnahmsbedingungeii in die Vorherei tu ngsschule und in die
Fachschulen.
Zum Eintritt in die Vorbereitungsschule ist erforderlich:
a) der Nachweis über die beendeten Studien eines Untergymnasiums,
eines Realgymnasiums oder einer Unterrealschule; denjenigen, welchen