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MAK

Full text : Das Kaiserlich Königliche Österreichische Museum und die Kunstgewerbeschule - Festschrift bei Gelegenheit der Weltausstellung in Wien, Mai 1873

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§•  7-Vor
  dem  Austritte  aus  dem  Specialcurse  hat  der  Candidat  sich  einer
Abgangsprüfung  zu  unterziehen.  Dieselbe  besteht  aus  Aufgaben,  die  auf  den  verschiedenen ­
  Gebieten  des  technischen  und  ornamentalen  Zeichnens  gestellt  werden
und  deren  Durchführung  in  Form  einer  Clausurarbeit  geschieht.
§.  8.
Als  Abgangszeugniss  erhält  der  Candidat  ein  motivirtes  Zeugniss  über
die  an  der  Anstalt  erreichten  Erfolge.
§•  9-Jene
  Candidaten,  welche  nicht  den  regelmässigen  dreijährigen  Curs,  sondern
zur  Ergänzung  ihres  bereits  erlangten  Wissens  und  Könnens  nur  einzelne
Abtheilungen  desselben  zu  besuchen  beabsichtigen,  können  als  ausserordentliche
Hörer  aufgenommen  und  zur  Ablegung  einzelner  der  im  §.  5  aufgeführten
Prüfungen,  sowie  der  in  §.  7  erwähnten  Abgangsprüfung  zugelassen  werden.
            
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