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A N H A N G.
STATUTEN
für die
Gesellschaft zur Förderung der Kunstgewerbesclmle
des
k. k. Museums.
I. Zweck und Wirksamkeit der Gesellschaft.
§. i.
Die Gesellschaft zur Beförderung der Kunstgewerbeschule des Museums
hat, wie ihr Name es ausspricht, zum Zwecke, die mit dem k. k. Oesterreichischen
Museum für Kunst und Industrie in Verbindung stehende Kunstgewerbeschule
in der Erreichung ihrer statutenmässigen Bestimmung in der Heranbildung
tüchtiger Kräfte für die Bedürfnisse der Kunstindustrie zu unterstützen
und die zu diesem Zwecke nöthigen Fonds herbeizuschaffen.
§• 2.
Die Form der Unterstützung wird der Regel nach
a) in Schulstipendien,
b) in Reisestipendien,
c) in Aufträgen an hervorragende Zöglinge der Anstalt, und in Beiträgen
zur Anfertigung kunstindustrieller Gegenstände
bestehen.
Die Verwendungsmodalität in jedem einzelnen Falle wird unter Berücksichtigung
der Anträge des Lehrkörpers vom Aufsichtsrathe der Kunstgewerbeschule
bestimmt werden.
II. Bildung der Gesellschaft; Rechte und Piiichten der Mitglieder.
§• 3.
Die Mitglieder des Vereines sind entweder
a) Gründer, oder
b) unterstützende Mitglieder.