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MAK

Full text : Das Kaiserlich Königliche Österreichische Museum und die Kunstgewerbeschule - Festschrift bei Gelegenheit der Weltausstellung in Wien, Mai 1873

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schule  zur  Stiftung  von  Stipendien  oder  anderweitigen  Unterstützungen  übergeben. ­

Zur  Abänderung  der  Statuten  ist  die  Zustimmung  von  zwei  Drittheilen
der  ordentlichen  Mitglieder  erforderlich,  welche  bei  einer  zu  diesem  Zwecke
einberufenen  Generalversammlung  erscheinen.
Uebcrgangs-Bestimmuiigcii.
Die  Bildung  der  Gesellschaft  wird  durch  einen  Aufruf  eingeleitet,  welcher
von  dem  Protector  derselben  oder  in  seinem  Namen  im  In-  und  Auslande
verbreitet  wird.
Die  Anmeldungen  zum  Beitritt  sind  vorläufig  an  den  Aufsichtsrath  der
Kunstgewerbeschule  (Oesterreich.  Museum  in  Wien)  zu  richten,  welcher  bis
zur  Wahl  eines  Gesellschaftsausschusses  provisorisch  dessen  Functionen  ausübt.

IG
            
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