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MAK

Full text : Das Kaiserlich Königliche Österreichische Museum und die Kunstgewerbeschule - Festschrift bei Gelegenheit der Weltausstellung in Wien, Mai 1873

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ittelst  a.  h.  Handschreibens  vom
3  i.  März  j  863  ernannten  sodann
Se.  Majestät  den  Herrn  Er{her{Og
Rainer  zum  Protector  des  zu
gründenden  Museums  und  geruhten
zugleich,  den  von  dem  provisorischen ­
  Comite  ausgearbeiteten  Statuten ­
  die  Genehmigung  zu  ertheilen.


STATUTEN  DES  MUSEUMS.
A.  Zweck  und  Umfang.
§•  <•
Das  k  k  Oesterreichische  Museum  für  Kunst  und  Industrie  hat  die  Aufgabe ­
  durch  Herbeischaffung  der  Hilfsmittel,  welche  Kunst  und  Wissenschaft
den  Kunstgewerben  bieten,  und  durch  Ermöglichung  der  leichteren  Benützung
derselben  die  kunstgewerbliche  Thätigkeit  zu  fördern  und  vorzugsweise  zur
Hebung  des  Geschmackes  in  dieser  Richtung  beizutragen.
§.  2.
Das  Museum  für  Kunst  und  Industrie  umfasst  daher
a)  diejenigen  Objecte  aus  allen  Zweigen  der  Kunst  und  Kunstindustrie,
welche  geeignet  sind,  die  angegebenen  Zwecke  desselben  zu  fordern,
sowohl  in  Originalien  als  in  Copien,  und
b)  eine  Bibliothek.
§.  3.
Die  in  diesem  Museum  aufzustellenden  Gegenstände  gelangen  dahin.
a)  auf  dem  Wege  der  Entlehnung:

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