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Volltext: Das Kaiserlich Königliche Österreichische Museum und die Kunstgewerbeschule - Festschrift bei Gelegenheit der Weltausstellung in Wien, Mai 1873

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Für einzelne Fälle kann sich das Curatorium durch Beiziehung von Fach 
männern verstärken. 
§• >9- 
Das Curatorium versammelt sich regelmässig am i5. eines jeden Monats; 
fällt der i5. jedoch auf einen Sonn- oder Feiertag, so ist der nächstfolgende 
Wochentag der Tag der Sitzung. 
In dringenden oder wichtigen Fallen kann jedoch der Protector oder 
dessen Stellvertreter auch eine aussergewöhnliche Sitzung anordnen. 
Der Director und erste Custos haben in den Sitzungen des Curatoriums 
Stimmrecht; der erstere hat zugleich die Functionen eines Referenten zu 
übernehmen. 
§. 20. 
Die unmittelbare Leitung des Museums führt der Director, der die Anstalt 
auch nach aussen vertritt. Unter demselben steht das Bureau; er wacht und 
entscheidet über die Anordnung der Ausstellungen und Sammlungen, sowie 
über die Abfassung der Kataloge und sonstiger Verzeichnisse; er führt die 
Correspondenz; er" entscheidet innerhalb der ihm vorgezeichneten Instruction 
über den Ankauf und Erwerb der Gegenstände für die Sammlungen, ferner 
über den Inhalt der Mittheilungen und der künstlerischen Publicationen, sowie 
er die summarischen Monatsberichte und den umständlichen Jahresbericht zu 
erstatten hat; ihm steht die oberste Leitung der Hilfsanstalten zu und er 
nimmt die Auswahl der in denselben zur Vervielfältigung kommenden Gegen 
stände vor.
	        
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