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Für einzelne Fälle kann sich das Curatorium durch Beiziehung von Fach
männern verstärken.
§• >9-
Das Curatorium versammelt sich regelmässig am i5. eines jeden Monats;
fällt der i5. jedoch auf einen Sonn- oder Feiertag, so ist der nächstfolgende
Wochentag der Tag der Sitzung.
In dringenden oder wichtigen Fallen kann jedoch der Protector oder
dessen Stellvertreter auch eine aussergewöhnliche Sitzung anordnen.
Der Director und erste Custos haben in den Sitzungen des Curatoriums
Stimmrecht; der erstere hat zugleich die Functionen eines Referenten zu
übernehmen.
§. 20.
Die unmittelbare Leitung des Museums führt der Director, der die Anstalt
auch nach aussen vertritt. Unter demselben steht das Bureau; er wacht und
entscheidet über die Anordnung der Ausstellungen und Sammlungen, sowie
über die Abfassung der Kataloge und sonstiger Verzeichnisse; er führt die
Correspondenz; er" entscheidet innerhalb der ihm vorgezeichneten Instruction
über den Ankauf und Erwerb der Gegenstände für die Sammlungen, ferner
über den Inhalt der Mittheilungen und der künstlerischen Publicationen, sowie
er die summarischen Monatsberichte und den umständlichen Jahresbericht zu
erstatten hat; ihm steht die oberste Leitung der Hilfsanstalten zu und er
nimmt die Auswahl der in denselben zur Vervielfältigung kommenden Gegen
stände vor.