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§• 21 •
In Verhinderungsfällen wird der Director durch den
vertreten.
§• 22.
ersten Custos
Die nöthige Verbindung des Museums nach auswärts wird durch Correspondenten
hergestellt und erhalten.
Die Correspondenten übernehmen die Verpflichtung, die Interessen und
Zwecke des Museums in den Kronländern oder im Auslande zu fördern,
insbesondere von allen neuen und für das Museum wichtigen Vorgängen den
Director in Kenntniss zu setzen, bei Ankäufen und Tauschgeschäften in ihrem
Aufenhaltsorte mitzuwirken und die Zusendung von Ausstellungsobjecten zu
vermitteln.
Damit sie in steter Kenntniss der Angelegenheiten des Museums zu
bleiben im Stande sind, werden ihnen die gedruckten „Mittheilungen“ zugesendet.
§. 23.
Das Amt der Mitglieder des Curatoriums, sowie der Correspondenten ist
ein Ehrenamt.
§• 2 4-Die
Organisation des Bureaus, sowie die der einzelnen Abtheilungen des
Institutes ist durch besondere Reglements festgestellt.
E. Fortentwicklung und Erweiterung.
Mit Rücksicht auf die gewonnenen Erfahrungen wird der Protector
seinerzeit bezüglich der Erweiterung des Museums im Sinne des a. h. Handschreibens
vom 7. März 1863 die nothwendigen Vorberathungen einleiten.
—o o—
Endlich wurden mittelst desselben kaiserlichen Handschreibens
das provisorische Comite unter Bezeugung der a. h. Zufriedenheit
von seiner Function enthoben, der ordentliche Professor der Kunstgeschichte
an der Wiener Universität Rudolph Eitelberger v. Edelberg
zum Director des Museums, der fürstlich Liechtenstein’sehe
Bibliothekar Jacob Falke zum ersten Custos und Director-Stellvertreter
ernannt.
Als vorläufiges Local erhielt das Museum das kaiserliche
Ballhaus zugewiesen, welches durch Um- und Zubauten so