168
BEISPIEL EINER. STADTREGULIERUNG
schon folgen; wenn man aber mit dem Blockrastrum anfängt,
das künstlerische Aufgaben nicht enthält, dann wundere man
sich nicht, wenn künstlerische Lösungen ausbleiben.
Das Außere von dem Baukörper G wäre als Ver
längerung der Universitätsstraße zu den dort befindlichen
Bauten zu stimmen und ebenso das Äußere der Miethaus
bauten auf der Grundfläche H. So erübrigt noch die Aus
stattung des gegen die Ringstraße liegenden Kopfes der
ganzen Anlage. Hier wäre zunächst eine mächtige Tor
bogenarchitektur bei e notwendig und diese dürfte außen
nicht gotisch gehalten werden, sondern am besten im Stile
italienischer Hochrenaissance wie die Universität, da sie mit
dieser zugleich überschaut werden könnte, während die
Stileinheit mit dem Innern des Atriums durchaus nicht
nötig ist, da diese Außenarchitektur niemals gleichzeitig
mit der gotischen Votivkirche oder den gotischen Arkaden
des Atriums gesehen werden kann. Der Stilkonflikt würde
hiedurch gerade so aufgehoben durch Verlegung der Stil
grenze ins Innere des Mauerkernes, wie man Unregelmäßig
keiten der Bauplätze durch dasselbe Mittel unsichtbar
machen kann. Es bleibt immer dieselbe Regel zu be
folgen, nämlich das, was man zu gleicher Zeit überschauen
kann, soll zusammenpassen und um das, was man nicht
sehen kann, braucht man sich nicht zu kümmern. So folgt
man den Spuren tatsächlicher Wirkung und kann nie irre
gehen. Neben der triumphbogenartigen Mittelpartie bei e
würden sich noch zwei höhere Stirnseiten bei f und g er
geben, welche zur Aufstellung zweier großer Brunnen wie
geschaffen wären. Das alles fertiggestellt, bliebe vorne
noch ein Raum frei, groß genug, um die Votivkirche noch
einmal darauf zu stellen, so endlos groß ist dieser Platz.
Dort wäre dann die geeignete Stelle (k) für ein Denkmal
erster Größe. Unter der Voraussetzung des geschlossenen
architektonischen Hintergrundes von f bis g würde hier
ein Monument derart wirken können, daß jeder Bildhauer
mit Freude an einen Entwurf dafür gehen könnte.