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BEISPIEL EINER, STADTREGULIERUNG
verbaut werden. Nach den im hier vorliegenden Falle ge
gebenen Verhältnissen (s. Fig. 113) wäre es am besten, die
Spitze dieses Platzes gegen die Ringstraße so zu verbauen,
daß rückwärts gegen den Justizpalast ein viereckiger Platz
entstünde (XI in Fig. 113), während die vordere Spitze des
Gebäudes (k) einen mächtigen Rundbau bildete. Der Durch
messer dieses Rundbaues könnte so groß gewählt werden,
daß eine imposante Wirkung hiemit erzielt werden könnte.
Nach Fig. 113 beträgt er 50 m, also mehr als beim Mauso
leum des Augustus zu Rom, wenn auch weniger als bei
dem riesigen Mausoleum des Hadrian (die jetzige Engelsburg),
welches 73w Durchmesser besitzt. Die Architektur dieses Baues
wäre gleichfalls im größten Stile zu halten, etwa dem der Hof
museen nahestehend. So ergibt es sich aus der Situation,
um diese in Ordnung zu bringen. Eine andere Frage ist,
welchem Zwecke ein so geartetes Gebäude dienen könnte.
Als Miethaus wäre es schwerlich zu denken. Seiner Form
nach am ehesten tatsächlich als Mausoleum, als Gruftkirche
mit rückwärts sich anlehnenden Klostertrakten; aber auch
als Museum oder als Odéon. Es ist bekannt, daß für das
Handelsmuseum im Zentrum der Stadt noch kein geeigneter
Platz ermittelt werden konnte, auch über Mangel an Kon
zertsälen wurde schon geklagt; es kann aber hier nicht am
Platze sein, derlei Zukunftsphantasien auszuspinnen, wo nur
an einem praktischen Beispiele gezeigt werden sollte, in
welcher Weise eine Stadtregulierung großen Stiles angefaßt
werden müßte.
Das Ergebnis der Untersuchung an der Hand des Ge
samtplanes von Fig. 113 zusammenfassend, kann noch auf
merksam gemacht werden auf die aus der Skizze ersicht
liche neue Führung der Tramwaygeleise, wozu nur noch
zu bemerken kommt, daß die auf der Planskizze nicht er
sichtliche Verbindung mit der Währinger Linie in der
Schwarzspanierstraße hinter der Votivkirche zu denken
wäre. Unter dieser Voraussetzung gestaltet sich die Ver
bindung nach allen Richtungen ebenso günstig wie bisher.