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Full text: Der Städtebau nach seinen künstlerischen Grundsätzen

GROSSSTADTGRÜN. 
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sind zu bepflanzen, aber schon wegen der Ivosten nicht 
alle, nicht zu viele«; ferner: »Wegen der Abwechslung 
müssen Fahrbahn, Fußsteig und Straßenallee nicht immer 
nach demselben Schema nebeneinanderliegen, sondern nach 
abwechselnder Anordnung.« Damit ist ein wesentlicher 
Schritt vorwärts bereits getan; die endgültige Entscheidung 
liegt aber nicht auf dem Gebiete literarischer Erörterung, 
sondern auf dem der praktischen Ausführung, wo erfahrungs 
gemäß doch jeder Einzelfall seine Besonderheiten hat und 
nicht nach irgendwie vorrätigen Schablonen gelöst werden 
soll. Gerade das, den Stadtbaukünstler von alten Schablonen 
zu befreien, ihn ungehindert von Vorurteilen denken und 
entwerfen zu lassen, kann nur der Zweck gesunder kriti 
scher Untersuchungen sein, die nur durch diese Befreiung 
sowohl des Künstlers als auch seines Auftraggebers Nutzen 
stiften können. 
Ganz ähnlich wie mit den großstädtischen Alleen ver 
hält es sich mit den sogenannten Squares. Eine in Grund 
und Boden verfehlte Anlage. Sie verschlingen in noch 
höherem Maße als die Alleen große Anlagesummen, ohne 
den gewünschten Erfolg zu erreichen. Der t ehler liegt 
wieder in dem hergebrachten Blockrastrum der modern 
geometrischen Lagepläne. Ist danach nur erst ein Bebauungs 
bezirk schön säuberlich durch geradlinige parallele Straßen 
schachbrettartig in Baublöcke zerlegt und wünscht man 
irgendwo einen öffentlichen Garten oder Kinderspielplatz, 
so läßt man einen oder mehrere Blöcke unbebaut, übergibt 
sie zu mehr oder weniger anspruchsvoller Ausgestaltung 
dem Stadtgärtner und der Square ist fertig. Der Umstand, 
daß dieser Garten dann ringsherum frei an den Straßen 
liegt, wird bei dieser einfachen Methode nicht beachtet; 
gerade darin liegen aber die groben Fehler dieser Anord 
nung, denn von der Straße wirbelt der Wind allen Staub, 
diese furchtbarste Plage des Großstadtlebens, über die 
Gartenanlage weg, die noch obendrein von dem ganzen 
Wagengerassel und sonstigem Lärm der Straße erfüllt ist,
	        
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