DAS FREIHALTEN DER MITTE.
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U. s. vv. nicht durch Monumente verstellt werden sollte, ist
leicht begreiflich, denn in diesem Falle stört das Monument
Ansicht und Genuß des Gebäudes, und umgekehrt sind reich
und mannigfach gegliederte Bauteile der denkbar un
günstigste Hintergrund für ein Monument. Demzufolge
müssen auch aus rein künstlerischen Rücksichten Monumente
aus den Mittelachsen zur Seite rücken, wie dies schon im
alten Ägypten ausnahmslos der Fall war. Ähnlich wie
Pharaonenbilder und Obelisken neben den Tempelpforten,
steht Gattamelata und die kleine Säule neben dem Eingang
auf dem Domplatz. Das ist das ganze
heute bereits so schwer verständlich
gewordene Geheimnis.
Aber nicht bloß den Monumenten
und Brunnen gegenüber gilt die Regel
der Freihaltung der Mitte, sondern auch
in bezug auf Gebäude, besonders Kir
chen, welche gleichfalls heute fast aus
nahmslos in die Mitte der Plätze ge
stellt werden, ganz entgegen der älteren
Gepflogenheit. Die nähere Untersuchung
dieser Verhältnisse lehrt, daß Kirchen
früher, besonders in Italien, nicht frei
stehend aufgeführt wurden. In Italien
stehen mit diesem Anbauen oder Einbauen der Kirche an
einer, zwei oder drei Seiten auch beachtenswerce Platz
bildungen im Zusammenhang, welche nunmehr in Unter
suchung zu ziehen sind.
Eine ganze Musterkarte von verschiedenen Einbauungen
bieten die Kirchen von Padua. Nur an einer Seite ange
baut ist da S. Giustina (Fig. 11), an zwei Seiten S. Antonio
und del Carmine, die Jesuitenkirche an eineinhalb Seiten.
Die vorliegenden Plätze sind sehr unregelmäßig.
In Verona sind sämtliche Kirchen ein- oder wenigstens
angebaut, und nur das eine Streben deutlich erkennbar,
vor dem Hauptportal einen größeren Platz herauszube-
Fig. 11.
PADUA: S. Giustina.