DAS FREIHALTEN DER MITTE.
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ihres elliptischen Grundrisses würde sie, von der Seite her
betrachtet, viel zu breit und unförmlich, geradezu unschön
aussehen. Fischer v. E. hat diese Grundform, welche ihm
anderseits allerlei Vorteile und Neues gewährte, gewiß nur
deshalb gewählt, weil die Seitenansichten ausgeschlossen
waren und der Kuppelbau allein in bezug auf die Vorder
ansicht proportioniert werden konnte. Beraubt man sein
Werk dieser notwendigen Voraussetzung der ganzen Kon
zeption, so wird ihm einfach seine künstlerische Berechtigung
geraubt und dem Meister großes Unrecht zugefügt.
Solche Fälle ließen sich noch viele anführen. Es ist
eine förmliche Modekrankheit, dieser Freilegungswahn, den
R. Baumeister in seinem Handbuch des Städtebaues sogar
zur Norm erhebt mit folgenden Worten: »Alte Bauwerke
sollten geschont, aber herausgeschält und restauriert
werden«, wozu noch aus dem Folgenden hervorgeht, daß
sie auch auf freie Plätze und in die Straßenachse gebracht
werden sollen durch Umgestaltung ihrer Umgebung. Dieser
Vorgang ist denn auch allenthalben in Übung, und ganz
besonders blüht die Spezialität des Freilegens von alten
Stadttoren. Da wurde das Holstentor in Lübeck, das Tanger-
mündetor in Stendal, das Karlstor in Heidelberg freigelegt
und erst jüngst die Freilegung der Porta pia zu Regens
burg beschlossen. Eine recht schöne Sache so ein frei
gelegtes Stadttor, um das man herumspaziert, statt hin
durchzugehen !