Die Straßenbahnen.
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bestehen aus Porzellanisolatoren, die mittels Weichgußarmen an die Stege der Schlitzschienen
angeschraubt werden und an ihrem unteren Teile die Leitungsschienen gabelförmig umfassen.
Die Entfernung dieser
Stützpunkte (siehe Abb.
78 und 79) beträgt
in den Geraden 4'2m;
naturgemäß verringert
sich diese Entfernung
in den Bogen bedeu
tend und wird desto
geringer, je schärfer
der Bogen ist. Die
Anbringung derartiger
Aufhängungen bedingt
in der Kanalwand die
Anlage von Aussparun
gen, wie sie in den
vorerwähnten Abbil
dungen dargestellt sind.
Dieselben sind durch
gußeiserne Rahmen ein
gefaßt und meist mit
gußeisernen Deckeln
abgeschlossen. Um in
der Straßenpflasterung
größere Eisenflächen
nach Möglichkeit zu
vermeiden, sind die Deckel vielfach auch so hergestellt worden, daß in dieselben Granitsteine
mittels Portlandzement eingefügt wurden. Der Abstand der Stromschienen voneinander beträgt
120 mm. Die einzelnen Schienen sind an den Enden mit je zwei aus verzinntem Kupferdraht
bestehenden Seilen verbunden.
Das gesamte Unterleitungsnetz ist in sechs getrennte Gebiete geteilt, die von je einem
besonderen Kabelkasten aus gespeist werden und ihren Strom von der nächst der Ringstraße
gelegenen Unterstation „Rahlgasse“ der städtischen Elektrizitätswerke zugeführt bekommen.
Die Streckentrennung erfolgt durch besondere Unterbrechungsstellen, die aus zwei Ausschaltern
und einem dazwischen gelegenen stromlosen Leitungsstück von etwa 1 m Länge bestehen.
Diese Ausschalter können während des Betriebes geschlossen werden, wenn ein Gebiet von
dem benachbarten Gebiet aus vorübergehend mit Strom versorgt werden soll. Überdies sind
alle Gleis- und Leitungsabzweigungen durch besondere Vorrichtungen ausschaltbar. Die
Streckenausschalter treten entlang der Schlitzkanäle in der Straßenpflasterung durch einen
dreiteiligen gußeisernen Kasten in Erscheinung, der den Zugang zu den Isolatoren ermöglicht
und im Mittelfeld die Betätigung des Streckenausschalters gestattet.
Bei Weichen und Kreuzungen findet eine Unterbrechung der Arbeitsleitungen statt. Die
Länge der Unterbrechung beträgt bei der Weiche etwa 3'25 m, bei Kreuzungen L25 bis
2-14 m. Diese stromlosen Stellen werden, wie die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben,
anstandslos von den elektrischen Wagen übersetzt. Um ein Nachziehen von Funken zu ver
meiden, muß der Wagenführer den Strom im Motorwagen schon vor der Leitungsunterbrechung
ausschalten. Die Unterbrechungsstellen sind mittels Kabelleitungen überbrückt.
Abb. 82. Motorwagen mit freien Lenkachsen.
Wagen.
Die städtischen Straßenbahnen hatten Ende 1903 insgesamt 945 Motorwagen und 700 Bei
wagen. Weitere 170 im Pferdebetriebe gestandene Wagen wurden im Jahre 1904 zu Beiwagen
umgebaut. In der umstehenden Zusammenstellung sind die wichtigsten Angaben über die
Abmessungen der Motorwagen und Anhängewagen vereinigt. Es sind im wesentlichen vier
verschiedene Bauarten elektrischer Motorwagen zur Durchführung gelangt, und zwar: 50 Stück
vierachsige Motorwagen mit zwei Drehgestellen, 520 Stück Motorwagen mit freien Lenkachsen
(siehe Abb. 82 und 83), 375 zweiachsige Motorwagen mit festen Achsen (siehe Abb. 84), ein-
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