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Full text : Wien am Anfang des XX. Jahrhunderts : ein Führer in technischer und künstlerischer Richtung, Band 1: Charakteristik und Entwicklung der Stadt, Ingenieurbauten

STRASSENBAU,  STRASSENOBJEKTE.
Straßenbau  und  -Befestigung.
Straßenverwaltung.  Seit  Erlassung  der  Gemeindeordnung  vom  Jahre  1850,  zufolge
welcher  die  innerhalb  der  Linienwälle  bestandenen  Vororte  mit  der  alten  Stadt  zu  einem  einheitlichen ­
  Gemeindegebiete  verschmolzen  wurden,  stehen  die  Straßen  dieses  Gebietes,  d.  i.
der  Bezirke  I  bis  IX,  zu  welchen  später  noch  der  X.  Bezirk  gekommen  ist,  mit  wenigen  Ausnahmen ­
  unter  einheitlicher  Verwaltung  der  Gemeinde  Wien.  In  den  Jahren  1866  beziehungsweise ­
  1876  wurden  auch  die  Landes-  und  Reichsstraßen  innerhalb  des  bestandenen  Linienwalles ­
  gegen  jährliche  Beitragsleistungen  des  Landes  und  Staates  in  die  Erhaltung  der  Stadt
übernommen.
Infolge  der  im  Jahre  1891  stattgefundenen  Einverleibung  der  außerhalb  der  bestandenen
Limenwälle  gelegenen,  bis  dahin  selbständigen  Vorortegemeinden  vergrößerte  sich  die  unter
der  Verwaltung  der  Stadt  Wien  stehende  Straßenfläche  fast  auf  das  Doppelte.  Die  in  dem  erweiterten ­
  Gemeindegebiete  gelegenen  Reichsstraßen  stehen  noch  unter  der  Verwaltung  des
Staates.  Im  übrigen  werden  nur  sehr  wenige  Straßen  vom  k.  k.  Hofärar  oder  von  Privaten
erhalten.  In  nachstehender  Zusammenstellung  sind  die  Ausmaße  der  gesamten  Straßenflächen
nach  der  Erhaltungsverpflichtung  geordnet,,  angegeben.

Gattung  und  Flächenmaß  der  Straßen,  Gassen  und  Plätze  am  Ende  des  Jahres  1903.

Flächenmaß  der  Straßen,  Gassen  und  Plätze  in  der  Erhaltung

Gesamtfläche

des  k.  k.  Ärares

der  Gemeinde  Wien

von  Privaten

gepflastert  ungepflastert

gepflastert  J  ungepflastert

gepflastert  ungepflastert

gepflastert  ungepflastert  I  zusammen

O

ladratmeter

244.726  60.618

6,130.668  I  5,675.437

5.504  273.441  6.380.898  6.009.496  12,390.394

Die  Gemeinde  Wien  brachte  bedeutende  Opfer,  um  die  Straßen  der  seit  dem  Jahre  1891
einbezogenen  Gebietsteile  auf  die  Höhe  der  Anforderungen  einer  Großstadt  zu  heben  Die
verhältnismäßig  kurze  Zeit  erlaubte  es  bisher  allerdings  nicht,  die  Spuren  der  früheren  nach
verschiedenen  Grundsätzen  geübten  Verwaltung  der  einzelnen  Vororte  vollständig  zu  verwischen. ­
  &

Straßeneinteilung.  In  den  Straßen  normaler  Breite  entfällt  in  der  Regel  je  ein
Sechstel  der  Gesamtbreite  auf  die  beiderseitigen  Fußsteige  und  vier  Sechstel  auf  die  Fahrbahn
in  ietzter  Zeh  wurde  das  Ausmaß  der  Fußsteige  auf  ein  Fünftel  verbreitert.  Ausnahmsweise
erhalten  die  Fußsteige  auch  größere  Breiten.
Die  Straßenbahngleise  werden  in  der  Fahrbahn  in  der  Regel  so  eingelegt  daß  die
äußerste  Schiene  mindestens  2  5  m  vom  Fußsteigsaume  absteht,  so  daß  Wagen  ohne  Störung
des  Straßenbahnbetriebes  zu  den  Häusern  zufahren  und  dort  halten  können.  Wo  die  Fahrbahn
hierzu  zu  schmal  ist,  wird  der  Abstand  des  Fußsteigsaumes  von  der  zunächstgelegenen  Schiene
mit  mindestens  0  60  m  bemessen,  um  ein  Übergreifen  der  Straßenbahnwagen  auf  die  Fußsteige
zu  hindern.  Betreffs  Ausgestaltung  breiterer  Straßenanlagen,  besonderer  Straßenbahnbankette,
Ausschmückung  von  Straßen  mit  Gartenpflanzungen  und  Gartenanlagen  wird  auf  den  vorherstehenden ­
  Abschnitt  verwiesen.  Reitwege  sind  nur  in  der  Ringstraße  vorhanden,  Radfahrwege
            
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