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Straßenwesen.
Asphaltpflaster. Auf die geglättete und profilierte Unterlage werden die Holzstöckel in der
Höhe von meist 10 cm, in Ausnahmsfällen von 13 cm gelegt. Stöckel von 8 cm Höhe wurden
zwar versuchsweise verwendet, aber als nicht zweckmäßig befunden. Die Holzstöckel werden
in letzter Zeit zumeist aus oberösterreichischem Föhrenholze (Pinus sylvestris) und aus bos-
Abb. 145. Schnitt und Draufsicht einer Straße mit Holzstöckelpflaster.
Abb. 146. Schnitt einer Straße mit Makadambefestigung.
nischer Schwarzföhre (Pinus laricio oder austriaca), welch letztere sehr gute Ergebnisse liefert,
hergestellt. Versuchsweise werden auch australische Hölzer, Karri (Eucalyptus diversicolor) und
Tallowwood (Eucalyptus microcorys), verwendet. Über diese Harthölzer mangeln noch genügende
Erfahrungen, und kann daher noch nicht gesagt werden, ob sie bei den höheren Gestehungs
kosten durch entsprechend längere Dauer wirtschaftlich vorteilhafter sind. Das weiche Holz wird
gegenwärtig mit einer Mischung von karbolsaurem Teeröle und Chlorzink imprägniert. Es
werden die geschnittenen Holzstöckel in einem Kessel zuerst einem Wasserdampfe ausgesetzt,
hierauf der Kessel evakuiert und sodann unter dem atmosphärischen Überdrucke die Im
prägnierungsflüssigkeit eingeleitet. Der gesamte Vorgang dauert ungefähr drei Stunden. Die
Harthölzer werden unimprägniert verwendet.
Die Holzstöckel werden in der Regel fischgrätenförmig verlegt wie das Steinpflaster
(Abb. 145). Im allgemeinen werden in den Längsfugen zwischen den Stöckeln an der Basis
derselben 4 mm starke und 40 mm hohe Holzleisten gegeben und der übrige Hohlraum der
Fugen dann mit feinem Rieselschotter und einem Asphaltsurrogate ausgegossen. An den
Schmalseiten werden die Holzstöckel enge aneinandergestoßen, und dürfen sich die Fugen
in den aufeinanderfolgenden Längsreihen nicht decken. Das Hartholz wird mit sehr engen
Längsfugen verlegt. Bei diesen sowie auch versuchsweise bei weichem Holze wurde auch
Zementmörtel zum Fugenvergüsse verwendet. Bei dem Anschlüsse an die Straßenbahngleise
wurde in letzter Zeit versuchsweise härteres Holz als in der übrigen Fahrbahn angewendet,
und zwar australisches Hartholz, wenn die übrige Fahrbahn mit Schwarzföhre gepflastert ist, und
Schwarzföhrenholz, wenn der sonstige Belag aus oberösterreichischer Föhre hergestellt ist. Die Aus
führung des Holzpflasters wird ebenfalls im Anbotwege vergeben und hierbei eine fünfjährige
Haftzeit bedungen. Auch die späteren Ausbesserungen geschehen durch bestellte Unternehmer.