MAK

Volltext: Wien am Anfang des XX. Jahrhunderts : ein Führer in technischer und künstlerischer Richtung, Band 1: Charakteristik und Entwicklung der Stadt, Ingenieurbauten

182 
Straßenwesen. 
Diese werden mit drei Ziegelscharen untermauert. Zur Abgrenzung gegen die Fahrbahn werden 
mitunter auch hochgestellte Steine von 18'4cm Seitenlange und 27 7 cm Höhe genommen. 
Für die Straßenecken werden Bogenrandsteine von mindestens 2 m äußerem Halbmesser 
verwendet. Bei den Hauseinfahrten werden die Randsteine etwas abgeschrägt oder die Würfel 
des Rinnsales etwas schräggestellt (siehe Abb. 147). 
Nebst Oranitsteinen werden auch Gußasphalt und Klinkerplatten (auch Kunstbasalt 
stein) als Fußsteigbelag verwendet. Der Gußasphalt, welcher ausschließlich aus Naturasphalt 
hergestellt wird, erhält eine Höhe von 2cm, bei Überfahrten von 4 cm. Die Klinkerplatten 
müssen 18 cm breit, 18 cm lang und mindestens 4 cm, bei Überfahrten 6 cm stark und zur 
Verringerung der Glätte durch 5—6 mm tiefe Nuten in mindestens vier Felder unterteilt sein. 
Beide Befestigungsarten erhalten eine Betonunterlage in der Stärke von 10 cm. In den Abb. 141, 142 
und 145 bis 147 sind die Fuß 
steigbefestigungen dargestellt. 
Ungepflasterte Gehsteige 
finden sich fast nur in Alleen 
oder in unausgebauten Straßen 
vor. Die Fierstellung der Alleen 
geschieht mit gebrochenem 
Rieselschotter und einem Sand- 
überzuge. 
Kostenbestreitung 
der Straßenherstellungen. 
Die Kosten der Fahrbahnher 
stellungen hat die Gemeinde 
Wien zu bestreiten. Bei Par 
zellierungen haben jedoch die 
Anrainer sowohl die zur Ver 
breiterung bestehender als zur 
Eröffnung neuer Straßen und 
Plätze benötigten Grundflächen 
bis zum höchsten Ausmaße 
von 23 m Breite außerhalb der 
bestimmten Baulinie unentgelt 
lich abzutreten. Erhält der be 
treffende Grundbesitzer nur auf einer Seite der Straße Baustellen, so erstreckt sich seine 
Verpflichtung zur unentgeltlichen Abtretung des Grundes nur bis auf die Hälfte der zukünf 
tigen Straßenbreite. Die Fußsteigpflasterungen einschließlich der Erdarbeit sind von den 
Eigentümern der anliegenden Gebäude in der Breite bis zu einem Sechstel der Straßenbreite 
aus eigenen Mitteln auszuführen. Die Breite und Konstruktion des Fußsteiges sowie die Be 
schaffenheit des zu verwendenden Materiales werden von der Gemeinde Wien als Baubehörde 
bestimmt. Nach einem Zeiträume von einem Jahre, bei Asphaltbelag von drei Jahren, wird der 
Fußsteig, wenn selber ordnungsgemäß ausgeführt ist, in das Eigentum und in die Erhaltung 
der Gemeinde Wien übernommen. 
Statistische Angaben, ln der nachstehenden Zusammenstellung sind die Neu- und 
Umpflasterungen im Jahre 1903 angegeben. 
Abb. 149. Bedürfnisanstalt für Herren und Damen. 
Neu- und Umpflasterungen im Jahre 1903. 
Mit 
Granitsteinen 
asphalt J Stampfasphalt 
Holz 
Klinker 
Von Von 
| Fahrbahnen , Fußsteigen 
Im 
ganzen 
Quadratmeter 
981.349 | 227.405 | 1,208.754 i 1,150.951 ! 9.723 
24.017 
18.557 
5.506 
Die Kosten der Herstellung und Erhaltung der Straßen im Jahre 1903 beliefen 
sich auf 6,597.500 K, der Grundeinlösung für Straßen auf 2,997.100 K.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.