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Straßenwesen.
Diese werden mit drei Ziegelscharen untermauert. Zur Abgrenzung gegen die Fahrbahn werden
mitunter auch hochgestellte Steine von 18'4cm Seitenlange und 27 7 cm Höhe genommen.
Für die Straßenecken werden Bogenrandsteine von mindestens 2 m äußerem Halbmesser
verwendet. Bei den Hauseinfahrten werden die Randsteine etwas abgeschrägt oder die Würfel
des Rinnsales etwas schräggestellt (siehe Abb. 147).
Nebst Oranitsteinen werden auch Gußasphalt und Klinkerplatten (auch Kunstbasalt
stein) als Fußsteigbelag verwendet. Der Gußasphalt, welcher ausschließlich aus Naturasphalt
hergestellt wird, erhält eine Höhe von 2cm, bei Überfahrten von 4 cm. Die Klinkerplatten
müssen 18 cm breit, 18 cm lang und mindestens 4 cm, bei Überfahrten 6 cm stark und zur
Verringerung der Glätte durch 5—6 mm tiefe Nuten in mindestens vier Felder unterteilt sein.
Beide Befestigungsarten erhalten eine Betonunterlage in der Stärke von 10 cm. In den Abb. 141, 142
und 145 bis 147 sind die Fuß
steigbefestigungen dargestellt.
Ungepflasterte Gehsteige
finden sich fast nur in Alleen
oder in unausgebauten Straßen
vor. Die Fierstellung der Alleen
geschieht mit gebrochenem
Rieselschotter und einem Sand-
überzuge.
Kostenbestreitung
der Straßenherstellungen.
Die Kosten der Fahrbahnher
stellungen hat die Gemeinde
Wien zu bestreiten. Bei Par
zellierungen haben jedoch die
Anrainer sowohl die zur Ver
breiterung bestehender als zur
Eröffnung neuer Straßen und
Plätze benötigten Grundflächen
bis zum höchsten Ausmaße
von 23 m Breite außerhalb der
bestimmten Baulinie unentgelt
lich abzutreten. Erhält der be
treffende Grundbesitzer nur auf einer Seite der Straße Baustellen, so erstreckt sich seine
Verpflichtung zur unentgeltlichen Abtretung des Grundes nur bis auf die Hälfte der zukünf
tigen Straßenbreite. Die Fußsteigpflasterungen einschließlich der Erdarbeit sind von den
Eigentümern der anliegenden Gebäude in der Breite bis zu einem Sechstel der Straßenbreite
aus eigenen Mitteln auszuführen. Die Breite und Konstruktion des Fußsteiges sowie die Be
schaffenheit des zu verwendenden Materiales werden von der Gemeinde Wien als Baubehörde
bestimmt. Nach einem Zeiträume von einem Jahre, bei Asphaltbelag von drei Jahren, wird der
Fußsteig, wenn selber ordnungsgemäß ausgeführt ist, in das Eigentum und in die Erhaltung
der Gemeinde Wien übernommen.
Statistische Angaben, ln der nachstehenden Zusammenstellung sind die Neu- und
Umpflasterungen im Jahre 1903 angegeben.
Abb. 149. Bedürfnisanstalt für Herren und Damen.
Neu- und Umpflasterungen im Jahre 1903.
Mit
Granitsteinen
asphalt J Stampfasphalt
Holz
Klinker
Von Von
| Fahrbahnen , Fußsteigen
Im
ganzen
Quadratmeter
981.349 | 227.405 | 1,208.754 i 1,150.951 ! 9.723
24.017
18.557
5.506
Die Kosten der Herstellung und Erhaltung der Straßen im Jahre 1903 beliefen
sich auf 6,597.500 K, der Grundeinlösung für Straßen auf 2,997.100 K.