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Die Entwässerung.
gebietes einrnündete, immer mehr und mehr. Bei niederen Wasserständen war es die Verschmutzung
der Böschungen und die Verunreinigung des Donauwassers, bei höheren Wasserständen der Rückstau in
die Kanäle und der dadurch verzögerte Abfluß des Kanalwassers sowie die Verunreinigung des Unter
grundes durch alte, undichte Straßen- und Hauskanäle, welche stets zu erneuerten Klagen Veranlassung
boten. Die Gemeinde Wien hatte das lebhafteste Interesse, die Verunreinigung des die vornehmsten Stadt
teile durchziehenden Donaukanales hintanzuhalten und die Übelstände der direkten Ausmündung von
Kanälen zu beseitigen. Bereits im Jahre 1881 wurde vom Stadtbauamte ein Projekt für die Herstellung des
rechtsseitigen Hauptsammlers ausgearbeitet. Die ausgedehnten Entwässerungsgebiete der Hauptsammelkanäle
bedingten jedoch die Anordnung von Regenauslässen, die infolge der wechselnden Wasserstände des Donau
kanales die Wirksamkeit der Sammler während mehr als dem vierten Teil des Jahres in Frage stellten.
Erst durch die mit dem Gesetze vom 18. Juli 1892 beschlossene Regulierung und Umwandlung des
Donaukanales in einen Handels- und Winterhafen wurde die Fixierung der Wasserhöhen im Donaukanale
und eine entsprechende Ausführung der Sammelkanäle ermöglicht. Da der Donaukanal als Handels- und
Winterhafen mit der Absperrvorrichtung in Nußdorf und den Stauwehren ohne gleichzeitige Erbauung der
Hauptsammelkanäle seinem Zwecke nicht entsprechen konnte, wurde auch die Herstellung der Haupt
sammler beiderseits des Donaukanales in das Programm für die Verkehrsanlagen einbezogen und die
Gemeinde Wien mit der Ausarbeitung des Entwurfes und mit der Durchführung des Baues dieser Kanäle betraut.
Nach dem Programme für die Ausführung der öffentlichen Verkehrsanlagen in Wien war in der
ersten Bauperiode die Herstellung des am rechten Ufer des Donaukanales anzuordnenden Hauptsammlers,
vom Schreiberbache in Nußdorf bis zur Staatsbahnbrücke im Prater, in der Länge von 11.490 m vorgesehen
und hierfür ein Kostenbetrag von 10,330.000 K in Aussicht genommen. Für die Ausführung des am linken
Ufer des Donaukanales herzustellenden Hauptsammlers vom Mathildenplatze bis zur Staatsbahnbrücke waren
bei einer Länge von 6990 m die Kosten mit 1,760.000 K berechnet, so daß das Erfordernis beider Haupt
sammler mit rund 12 Millionen Kronen in das Präliminare der ersten Bauperiode eingestellt wurde. Die
Verlängerung der beiden Hauptsammler von der Staatsbahnbrücke bis zum Donaustrome in der Länge von
je 5300 m mit einem weiteren Kostenaufwand von rund 10 Millionen Kronen wurde nach dem Programme
für eine spätere Zeit in Aussicht genommen.
Der Bau des linksseitigen Sammlers wurde im Juni 1893 begonnen und im August 1894 bis zur
Donaukanalbrücke der Staatsbahn im Prater vollendet. Die Bauarbeiten für den Hauptsammler am rechten
Ufer des Donaukanales wurden in den Jahren 1894—1902 vom Hauptplatze in Nußdorf bis gleichfalls zur
Staatsbahnbrücke ausgeführt. Eine nachträglich noch genehmigte Verlängerung des rechten Hauptsammlers
um 1060 m gelangte in den Jahren 1903 und 1904 zur Herstellung.
Durch die Ausführung der Hauptsammelkanäle beiderseits des Donaukanales wurde jede direkte Ein
mündung von Unratsstoffen in den das verbaute Stadtgebiet durchziehenden Flußlauf bis weit außerhalb
der derzeitigen Baugrenzen beseitigt und mit der gleichzeitig durch die Flußregulierung erzielten Abhaltung
höherer Wasserstände eine Anlage geschaffen, welche die ihr gestellte Aufgabe voll erfüllte und zu den
bedeutendsten Bauwerken der Städteentwässerung zählt.
In den vierzig Jahren von 1851 —1890 wurden im alten Gemeindegebiete 208'547 km Kanäle erbaut
und hierfür ein Kostenbetrag von 12,311.490 K verausgabt. In den seit der Einbeziehung der Vororte ver
flossenen 13 Jahren (1891—1903) wurden dagegen 277'085 km Kanäle mit einem Kostenaufwande von
32,934.236 K erbaut. Die durchschnittlichen Ausgaben für Kanalbauten betragen für die Periode 1851 — 1890
pro Jahr 307.787 K, für die Periode 1891 — 1903 pro Jahr 2,533.403 K. Die durchschnittlichen jährlichen Aus
gaben für Kanalisation haben sich daher nach Einbeziehung der Vororte auf das Achtfache erhöht. Die von
der Gemeinde Wien in den Jahren 1851 —1903 für Kanalbauten verausgabten Beträge belaufen sich auf
44,245.726 K. Die Gesamtsumme der für die Kanalisation dieser Zeitperiode aufgewendeten Gelder wird
jedoch bedeutend höher sein, da zu den von der Gemeinde Wien geleisteten Ausgaben noch die von den
ehemaligen Vorortegemeinden ausgegebenen, jedoch unbekannten Beträge zugezählt werden müßten. Trotz
der in dem letzten Jahrzehnt durchgeführten umfassenden Kanalbauten ist — insbesondere in den ein
bezogenen Vororten mit mehr ländlichem Charakter — eine ziemlich große Anzahl von Grundstücken
noch mit Senkgruben versehen. Auch bei Neubauten an Straßen, die noch keine Kanäle besitzen, sowie in
den tiefgelegenen Teilen des II. und XX. Bezirkes (Prater, Brigittenau) müssen bis zur weiteren Ausbildung
des Kanalnetzes noch Senkgruben belassen werden. Auf die Verminderung derselben wird hingewirkt.
Die stetige Verbesserung der gesundheitlichen Verhältnisse ist schon in einem früheren Abschnitte
hervorgehoben worden. Zu den Faktoren, die an dieser Verbesserung teilgenommen haben, ist zweifellos
die Kanalisation durch die rasche und umfassende Abführung der flüssigen Unratsstoffe in erster Reihe
zu zählen.
In der nachstehenden Tabelle sind die Daten über die Länge der Kanäle seit dem Jahre 1833
zusammengestellt.