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Full text: Wien am Anfang des XX. Jahrhunderts : ein Führer in technischer und künstlerischer Richtung, Band 1: Charakteristik und Entwicklung der Stadt, Ingenieurbauten

T rinkwasserleitungen. 
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Aussicht genommen. Die zur Aufstellung gelangenden Feuerhydranten sind Überflur 
hydranten mit Entleerungsventil (siehe Abb. 215). In neuerer Zeit wurden auch Überflur 
hydranten nach deutschem Normale aufgestellt. Die Unterflurhydranten dienen in erster Linie 
zur Straßenbesprengung und sind nicht frostfrei; 
sie können deshalb im Winter nicht benützt 
werden. Die Anzahl der mit Schluß des Jahres 
1903 bestandenen derartigen Wasserabgabeob 
jekte war folgende: 
Öffentliche Auslaufbrunnen . 612 Stück 
Straßenüberflurhydranten . . 1429 „ 
Untergrundhydranten . . . 1283 „ 
Privat-(Feuer-)Wechsel . . . 1749 „ 
Privatsprenghähne .... 37 „ 
Querschnitt 
Bedingungen der Wasserabgabe. 
Bei derW'asserabgabe wird unterschieden 
zwischen dem normalen Haushaltswasserbedarf 
und dem außergewöhnlichen Bedarf oder dem 
Bedarf für industrielle Zwecke. Bei der Berech- 
SCHNITT AE 
Abb. 211. 
Selbsttätiges Luftventil. 
1 : 10. 
nung des normalen Hausbedarfes werden pro 
Kopf der Hausbewohner und Tag 25 Liter 
gerechnet, und ist der Abnehmer verpflichtet, 
dieses normale Wasserquantum zur Anmeldung 
zu bringen. Weniger als 5 Hektoliter werden 
jedoch für ein Haus nicht abgegeben. Bei der 
Berechnung des Entgeltes für den normalen 
Haushaltsbedarf wird nicht das wirklich ver 
brauchte Wasserquantum in Anschlag gebracht, 
sondern das angemeldete normale Wasser 
quantum: die hierfür zu bezahlende Gebühr 
beträgt jährlich 5 K für jeden Hektoliter des 
täglichen Bedarfes. Hierbei wird ein 10%ig er 
Mehrbedarf nicht in Rechnung gestellt. Der 
über diese IO"/,, steigende Mehrbedarf muß 
jedoch vergütet werden. Außer dem genannten 
Betrag werden noch die periodisch zu be 
stimmenden Betriebskosten eingehoben, welche 
derzeit pro Hektoliter und Jahr 1 K betragen. 
Für den außergewöhnlichen Bedarf und „ , 0 ,. . , . .. 
für industrielle Zwecke ist pro täglichen Hektoliter jährlich eine Gebühr von 8K (und K 
für Betriebskosten) zu entrichten. Für jenes Quantum, um welches mehr verbraucht wird (als 
für den normalen Haushaltsbedarf einschließlich des 10%ig en Uberquantums), sowie für den 
außergewöhnlichen oder industriellen Bedarf sind pro Hektoliter 4 h zu entrichten. Diese 
Abrechnung erfolgt vierteljährlich. Für die von der Stadt Wien beizustel- 
lcnden Wassermesser wird, je nach der Größe, eine jährliche Rente 
von 10 bis 40 K eingehoben. 
Kosten der Trinkwasserleitungsanlagen. 
Die Kosten der ursprünglichen Anlage bezifferten sich bis zum 
Schluß des Jahres 1876 mit rund 41 Millionen Kronen. Durch die seither 
durchgeführte Ausgestaltung der Hochquellenleitung, worin insbesondere 
die Erweiterung und Vermehrung der Wasserbehälter, die Einbeziehung 
der Quellen oberhalb Kaiserbrunn, die Erwerbung der Quellenterntonen, 
die Anlage des Pottschacher Schöpfwerkes und der Hebewerke von Breiten 
see und Favoriten sowie die Ausdehnung des Rohrnetzes auf die neuen Abb 
Abb. 212. Schema eines Hausanschlusses. 
213. Auslaufständer.
	        
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