T rinkwasserleitungen.
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Aussicht genommen. Die zur Aufstellung gelangenden Feuerhydranten sind Überflur
hydranten mit Entleerungsventil (siehe Abb. 215). In neuerer Zeit wurden auch Überflur
hydranten nach deutschem Normale aufgestellt. Die Unterflurhydranten dienen in erster Linie
zur Straßenbesprengung und sind nicht frostfrei;
sie können deshalb im Winter nicht benützt
werden. Die Anzahl der mit Schluß des Jahres
1903 bestandenen derartigen Wasserabgabeob
jekte war folgende:
Öffentliche Auslaufbrunnen . 612 Stück
Straßenüberflurhydranten . . 1429 „
Untergrundhydranten . . . 1283 „
Privat-(Feuer-)Wechsel . . . 1749 „
Privatsprenghähne .... 37 „
Querschnitt
Bedingungen der Wasserabgabe.
Bei derW'asserabgabe wird unterschieden
zwischen dem normalen Haushaltswasserbedarf
und dem außergewöhnlichen Bedarf oder dem
Bedarf für industrielle Zwecke. Bei der Berech-
SCHNITT AE
Abb. 211.
Selbsttätiges Luftventil.
1 : 10.
nung des normalen Hausbedarfes werden pro
Kopf der Hausbewohner und Tag 25 Liter
gerechnet, und ist der Abnehmer verpflichtet,
dieses normale Wasserquantum zur Anmeldung
zu bringen. Weniger als 5 Hektoliter werden
jedoch für ein Haus nicht abgegeben. Bei der
Berechnung des Entgeltes für den normalen
Haushaltsbedarf wird nicht das wirklich ver
brauchte Wasserquantum in Anschlag gebracht,
sondern das angemeldete normale Wasser
quantum: die hierfür zu bezahlende Gebühr
beträgt jährlich 5 K für jeden Hektoliter des
täglichen Bedarfes. Hierbei wird ein 10%ig er
Mehrbedarf nicht in Rechnung gestellt. Der
über diese IO"/,, steigende Mehrbedarf muß
jedoch vergütet werden. Außer dem genannten
Betrag werden noch die periodisch zu be
stimmenden Betriebskosten eingehoben, welche
derzeit pro Hektoliter und Jahr 1 K betragen.
Für den außergewöhnlichen Bedarf und „ , 0 ,. . , . ..
für industrielle Zwecke ist pro täglichen Hektoliter jährlich eine Gebühr von 8K (und K
für Betriebskosten) zu entrichten. Für jenes Quantum, um welches mehr verbraucht wird (als
für den normalen Haushaltsbedarf einschließlich des 10%ig en Uberquantums), sowie für den
außergewöhnlichen oder industriellen Bedarf sind pro Hektoliter 4 h zu entrichten. Diese
Abrechnung erfolgt vierteljährlich. Für die von der Stadt Wien beizustel-
lcnden Wassermesser wird, je nach der Größe, eine jährliche Rente
von 10 bis 40 K eingehoben.
Kosten der Trinkwasserleitungsanlagen.
Die Kosten der ursprünglichen Anlage bezifferten sich bis zum
Schluß des Jahres 1876 mit rund 41 Millionen Kronen. Durch die seither
durchgeführte Ausgestaltung der Hochquellenleitung, worin insbesondere
die Erweiterung und Vermehrung der Wasserbehälter, die Einbeziehung
der Quellen oberhalb Kaiserbrunn, die Erwerbung der Quellenterntonen,
die Anlage des Pottschacher Schöpfwerkes und der Hebewerke von Breiten
see und Favoriten sowie die Ausdehnung des Rohrnetzes auf die neuen Abb
Abb. 212. Schema eines Hausanschlusses.
213. Auslaufständer.