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Full text: Wien am Anfang des XX. Jahrhunderts : ein Führer in technischer und künstlerischer Richtung, Band 1: Charakteristik und Entwicklung der Stadt, Ingenieurbauten

DIE PRIVATEN ELEKTRIZITÄTSWERKE. 
Geschichtliches. 
Durch den glänzenden Erfolg der in Wien im Jahre 1883 veranstalteten Internationalen Elektrischen 
Ausstellung wurde die große Bedeutung der Elektrotechnik aufs neue dargelegt und das schon in den 
früheren elektrischen Ausstellungen in Paris und München geweckte allgemeine Interesse an der Verwertung 
des elektrischen Stromes auch in unserem Vaterlande mächtig angeregt. Die Vorteile der elektrischen Be 
leuchtung mit Bogenlampen wie mit Glühlicht und die große Bedeutung der Elektromotoren für dieZwecke 
des Verkehres, der Industrie und des Gewerbes wurden in dieser hervorragenden Ausstellung in so viel 
fachen Beispielen vor Augen geführt, daß das Bedürfnis nach Benützung dieser modernen Errungenschaften 
sich allgemein geltend machte. 
Durch die von Edison in Amerika ausgeführten elektrischen Zentralstationen war wohl ein Vorbild 
gegeben, in welcher Weise für ein ausgedehntes Stadtgebiet die Erzeugung und Verteilung elektrischen 
Stromes durchzuführen wäre, es ließ sich jedoch dieses Vorbild nicht ohne weiteres auf unsere Verhältnisse 
anwenden. Abgesehen von höheren technischen Anforderungen waren hier auch besondere administrative 
Bedingungen zu erfüllen. Die Errichtung und der Betrieb einer elektrischen Zentralstation setzte sowohl die 
gewerbliche Konzession als die Zustimmung der Gemeindeverwaltung bezüglich Benützung der öffentlichen 
Straßen, Plätze und Gartenanlagen zur Verteilung des elektrischen Stromes voraus. 
Ingenieur Franz Fischer war der erste, welcher sich um Erlangung einer Konzession für den Bau 
und Betrieb einer elektrischen Zentralstation bewarb und dieselbe am 24. Oktober 1885 erhielt. Nach 
seinem Projekte sollte die Zentralstation nahezu im Mittelpunkte der Stadt, und zwar auf der unweit des 
Grabens befindlichen, ehemals von dem sogenannten Neubade in Anspruch genommenen Realität errichtet 
werden, welche im Verhältnisse zur günstigen Lage billig erworben werden konnte und den Vorteil eines 
sehr ergiebigen Brunnens besaß. Ingenieur Fischer übertrug diese Konzession im Jahre 188& an die Firma 
Siemens & Halske in Wien, von der Erwägung geleitet, daß zur Durchführung seines Projektes sehr be 
deutende, ihm nicht zur Verfügung stehende Mittel erforderlich sind und daß es dieser hervorragenden 
Weltfirma leichter als ihm gelingen wird, den erforderlichen Vertrag mit der Gemeinde Wien wegen Be 
nützung der Straßen, Gassen und Plätze zur Legung von Leitungen zu erlangen. Nach langwierigen, ein 
gehenden Verhandlungen gelangte dieser Vertrag am 14. Oktober 1837 zum Abschluß und zwei Jahre später 
im September 1889 wurde diese erste Elektrische Zentralanlage in Wien dem Betriebe übergeben. 
Bei Ausführung der Anlage wurde das ursprüngliche Projekt in Anordnung und Umfang wesentlich 
geändert; besonders wurde durch Wahl eines neuen Stromverteilungssystemes, des Fünfleitersystemes, der 
Wirkungsbereich der Zentrale bedeutend erweitert. Nach eineinhalbjährigem Betriebe, also im Jahre 1891, 
ging die Anlage an die unter Führung der Anglo-Österreichischen Bank gegründete Allgemeine Österrei 
chische Elektrizitäts-Gesellschaft über, welche schon in dem ersten Jahre des Bes tandes durch fortwährende 
Vermehrung der Anschlüsse einen derartigen Aufschwung nahm, daß sie sich im Jahre 1892 zur Schaffung 
einer zweiten, bedeutend leistungsfähigeren Betriebsanlage, der »Zentrale Leopoldstadt« veranlaßt sah, 
welche mit der Zentrale Neubad das gemeinsame Kabelnetz mit Strom versorgte. 
Gelegentlich Errichtung dieser zweiten Stromerzeugungsstätte und der gleichzeitig durchgeführten, 
ganz bedeutenden Erweiterung des Kabelnetzes wurde unter dem 21. April 1893 ein neuer, auf das ganze 
kurz vorher erweiterte Gemeindegebiet Wiens sich erstreckender Straßenbenützungsvertrag mit der Gemeinde 
Wien geschlossen, welcher, abgesehen von dem bedeutend erweiterten Umfange, von dem ersten Vertrage 
nicht wesentlich abwich. In diesen Verträgen räumte die Gemeinde Wien der Unternehmerin gegen gewisse 
Abgaben und unter entsprechenden, vorwiegend technisch begründeten Bedingungen das Recht ein, die 
öffentlichen Straßen, Plätze etc. zur Legung von Leitungen behufs Verteilung des elektrischen Stromes zu be 
nützen, erteilte aber damit, wie im Vertrage ausdrücklich hervorgehoben, kein ausschließliches Recht und 
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