Städtische Brücken.
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Abb. 297. Franzensbrücke.
b) Brücken über den Wienfluß.
Vor Durchführung der Wienflußregulierung, also bis zum Jahre 1895, führten über den
Wienfluß im Gemeindegebiete eine Anzahl von steinernen, eisernen und hölzernen Brücken,
welche fast alle der Regulierung geopfert
werden mußten. Das Programm der Regulierung
enthielt nämlich die Bestimmung, daß
eine sukzessive Einwöibung des Wienflusses
in der Strecke von der Johannesgasse im
I. Bezirke bis zur Kaiser Franz Josefs-Brücke
im XIII. Bezirke (siehe Abschnitt: Wienflußregulierung)
durchführbar bleibe, und es
wurden deshalb in dieser Strecke alle nötigen
Straßenüberführungen als Einwölbungsringe
hergestellt, welche sich später in die vollständige
Einwölbung einpassen werden. Diese Gewölberinge
sind mit Rücksicht darauf auch
stets normal zu den Widerlagern ausgeführt
und haben durchwegs derartige Breiten erhalten,
daß die Einmündung der schief einmündenden
Straßen anstandslos möglich gemacht
wurde. In der Strecke von der Johannesgasse
(I. Bezirk) bis zur Schleifmühlgasse
(IV. Bezirk) ist die Einwölbung bereits fortlaufend
hergestellt und sind die früher hier bestandenen
Brücken, darunter die architektonisch
bemerkenswerten Elisabethbrücke, Schwarzenbergbrücke
undTegetthoffbrücke verschwunden.
Die zweite größere Einwölbung zieht sich von
der Stadtbahnhaltestelle Margaretengürtel bis zur
Harthausergasse. Auch vor dem Schönbrunner
Schlosse ist an Stelle der früher dort bestandenen
hölzernen Schloßbrücke der Wienfluß
auf eine Länge von 100 rn eingewölbt worden. Abb. 298. Detail der Franzensbrücke.
Nebst diesen Einwölbungen ist der Wienfluß
in der Strecke, für welche eine künftige Einwölbung vorgesehen ist, noch an elf Stellen mittels
Betongewölben überbrückt. Die Spannweite dieser Wölbungen steigt von oben nach flußabwärts
von 15 bis 17 m, die Breite wechselt von 5 bis 44 m. Diese Brücken sind aus Stampfbeton mit
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