Die Donauregulierung und Hafenbauten.
313
aber auch Kaimauern sowie Vorrichtungen für stabile Drehkrane, Landungsstiegen sowie auch
Magazinsgebäude und Lagerhäuser ausgeführt (siehe Abb. 310 und 311).
Die Baukosten der Donauregulierung bei Wien in der Periode 1869—1882 beliefen sich
auf rund 60 Millionen Kronen. Die Bauleitung lag zuerst in den Händen des Ministerialrates
von Wex, dann des Oberbaurates Borkowitz, denen die Oberingenieure Bittner, Corti und
Domaszewki und die Ingenieure Fänner, Schaller und Taussig zur Seite standen.
Durch die Festlegung des neuen Donaubettes bei Wien wurde die Erbauung stabiler
Brücken ermöglicht. Es gelangten, und zwar fast gleichzeitig mit den Regulierungsarbeiten,
Abb. 311. Der Handelskai mit den Lagerhäusern der Donau-Dampfschiffahrtsgesellschaft.
durch die Donauregulierungskommission die Kaiser Franz Josef-Brücke im Zuge der Prager
Reichsstraße an Stelle der bestandenen alten Taborbrücke, von Seite der Bahngesellschaften
die Nordwestbahnbrücke, die Nordbahnbrücke sowie die Stadlauer Brücke über den regulierten
Donaustrom zur Ausführung, während die Kronprinz Rudolf-Brücke, im Volksmunde auch
„Reichsbrücke“ genannt, im Zuge der Straße nach Kagran, erst einige Jahre später durch die
k. k. Staatsverwaltung zur Erbauung gelangte (siehe Abschnitt: Brücken).
Dies ist in flüchtigen Umrissen das Gesamtbild der Donauregulierung bei Wien in den
Siebziger- und Achtzigerjahren des verflossenen Jahrhunderts. Da durch dieselbe nicht nur
die Überschwemmungen gebannt, sondern auch 260 ha wertloser Sandbänke und Auen in
Baugründe verwandelt und zum Teil bereits verbaut wurden, weiter zirka 320 ha tiefgelegener
Stadtteile wasserfrei gemacht wurden, die Schiffbarkeit verbessert und der Hauptstadt Öster
reichs eine handelspolitische Stellung ermöglicht wurde, ist diese große Regulierung trotz der
bedeutenden Kosten auch in nationalökonomischer Beziehung als ein glückliches Unternehmen
zu bezeichnen. Mit der Beendigung dieser großen Arbeiten war aber die Aufgabe der
Donauregulierungskommission noch nicht abgeschlossen. Abgesehen von der ihr obliegenden
Verwaltung der Einkünfte des Donauregulierungsfonds wurde ihr im Jahre 1882 die Donau
regulierung von der Isper bis Nußdorf und von Fischamend bis Theben übertragen. Das
Gesetz vom Jahre 1899 endlich für die Vollendung und Ergänzung der Donauregulierung
erstreckt die Tätigkeit dieser autonomen, seit 1889 unter der Leitung des geschäftsführenden
Vorsitzenden-Stellvertreters, des Statthalters in Niederösterreich, Erich Grafen Kielmansegg,
stehenden Körperschaft bis Ende 1911. Zur Versehung des technischen Dienstes bestehen
derzeit die Hafenbaudirektion unter der Leitung des k. k. Hofrates Sigmund Taussig und die
Strombaudirektion unter der Leitung des k. k. Oberbaurates Gustav Bozdëch.
b) Die Benützung des alten Strombettes zur Abfuhr der Hochwässer.
Sind nun auch Wien und das gegenüberliegende Marchfeld durch die Donauregulierungs
bauten der ersten Periode 1870—1875, d. i. durch die Anschüttung der Scheitellinie sowie
durch die Erbauung des Marchfeldschutzdammes und die Errichtung des Engerthschen Sperr
schiffes vor Überschwemmungen durch Donauhochwässer bisher bewahrt geblieben, die Über
schwemmung der tiefgelegenen Teile Wiens durch das in seinen Wirkungen das Sperrschiff
bei weitem überragende Nußdorfer Absperrwerk fast unmöglich geworden, so haben doch die