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Wasserbauten.
Erscheinungen bei den Hochwässern der Jahre 1897 und 1899 gezeigt, daß beim Zusammen
treffen ungünstiger Umstände im Niederschlag und Abfluß der atmosphärischen Wässer Kata
strophen immerhin noch nicht als völlig ausgeschlossen zu betrachten sind und die völlige
Sicherheit der Stadt Wien noch weitere Schutzmaßnahmen dringend erforderlich macht. Fehlten
doch beim Hochwasser im September 1899 nur mehr wenige Dezimeter und dasselbe hätte
die Krone des Marchfeldschutzdammes erreicht. Zahlreich sind die zur Verbesserung der
Hochwasserabflußverhältnisse vorgeschlagenen Mittel ;\ auch anläßlich des Baues der in Wien
einmündenden Schiffahrtskanäle ist diese Frage in Verbindung mit der Anlage von Häfen
für diese Kanäle neuerdings aufgerollt worden. Da diese Hafenanlagen in das alte Donaubett
verlegt werden sollen, wird durch dieselben die Frage der Ableitung eines Hochwasser
quantums von 1000 bis 1500 m 3 in der Richtung des alten Donaubettes innig berührt. Die
Fösung dieser Frage ist derzeit Gegenstand des Studiums der berufenen Ämter; es
würde jedoch den uns gesetzten Rahmen überschreiten, wenn wir hier die bisher gemachten
Vorschläge für diese Lösung — darunter die des Hafenbaudirektors Taussig, der Strombau
behörde, der Direktion für den Bau der Wasserstraßen u. s. w. — näher besprechen wollten.
Die Hafenanlagen.
Schon bald nach Eröffnung des Donaudurchstiches hat sich das Bedürfnis herausgestellt,
für Hafenanlagen am Strome selbst und am rechten Donauufer vorzusorgen, um den Handels
und Umschlagsverkehr auf dem Wasserwege der Donau bei Wien zu fördern. War doch bis
gegen Ende des eben verflossenen Jahrhunderts das rechte Ufer des Wiener Durchstiches der
einzige Platz, wo ein Warenumschlag stattfand, und befand sich in der Wiener Stromstrecke
auch nicht ein Schutzhafen.
Das Gesetz für die Wiener Verkehrsanlagen brachte da zuerst Wandel, indem danach
der Wiener Donaukanal vollkommen hochwassersicher in einen Handels-und Winterhafen um
gewandelt werden sollte. Dieser gesetzgeberischen Schöpfung folgte im Jahre 1899 das Gesetz
für die Vollendung und Ergänzung der Donauregulierung in Niederösterreich, wonach unter
anderem für die Anlage eines Winterhafens in der Freudenau und eines Vorhafens in der
Kuchelau Mittel bewilligt wurden. Alle diese genannten Schöpfungen sind nun teils bereits
vollendet und ihrer Aufgabe zugeführt, teils steht ihre Vollendung in Bälde zu erwarten.
a) Der Freudenauer Hafen
liegt in dem Dreiecke zwischen dem Donaustrome, dem untersten Teile des Wiener Donau
kanales und dem Freudenauer Wettrennplatze, und wurde hierzu ein Altarm der Donau verwendet.
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Bereits bei der Ausführung des Donaudurchstiches in den Jahren 1870—1875 war da
selbst die Anlage eines Hafens beabsichtigt und von dem damaligen Sektionsingenieur und
jetzigen Hafenbaudirektor Hofrat S. Taussig eine Reihe von Projekten hierfür ausgearbeitet
worden. Aber erst an der Wende dieses Jahrhunderts kam die Donauregulierungskommission in
den Besitz der Mittel zur Durchführung dieses Werkes. Für die Anlage des Hafens in der
Freudenau als eines den modernen Anforderungen entsprechenden Schutz- und Winterhafens
waren 4 Millionen Kronen vorgesehen, und sollte dieser Hafen nach Maßgabe der Bedürfnisse
aus den Einkünften des Donauregulierungsfonds sukzessive zu einem Handelshafen ausgestaltet
werden (siehe Abb. 312 und 313).