Die Donauregulierung und Hafenbauten.
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der Donaukanal dem Lokal- und Kleinhandel zugewiesen, der Freudenauer Hafen dient vor
nehmlich als Schutz- und Winterhafen der Großschiffahrt, während endlich dem Kuchelauer
Hafen die Aufgabe eines Vor- und Wartehafens sowie eines Umschlaghafens zugewiesen ist.
Wird für die Zeit normaler Wasserstände in der Schiffahrtsperiode auch das Ableitungs
gerinne in der alten Donau zwischen Floridsdorf und Stadlau sowie der Durchstich selbst für
die Abwicklung des Handelsverkehres in Betracht gezogen, so ergeben sich nachstehende Daten:
Bezeichnung
Ländelänge in
h Kilometern
Kuchelauer Hafen
Wiener Donaukanal
Freudenauer Hafen
Hafen in der alten Donau
Erweiterung des Freudenauer Hafens . . .
Hochwassergerinne in der alten Donau . .
Wiener Durchstich abzüglich des durch
Niederwasserwerke abgebauten Teiles . .
35
320
6-2
150
2'5
12-8
150
Wasserfläche
in Hektaren
Anmerkung
13-3
800
43 5
63-5
16-0
57'6
In seiner dermaligen Anlage.
240-0
15.000 X 160.
Gesamtsumme . . 87-0 513-9
Die Niedrigwasserregulierung.
Sind die Wiener Hafenanlagen schon sehr wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der
Schiffahrtsverhältnisse, so waren damit doch noch nicht alle einschlägigen Aufgaben der Wasser
bauverwaltung am Donaustrome erschöpft. Die Entwicklung der Schiffahrt, durch die Donau
regulierung der letzten Jahr
zehnte angebahnt, nahm näm
lich infolge des Konkurrenz
kampfes mit den Eisenbahnen
einen Aufschwung, welcher sich
gar bald durch die Stromver
hältnisse beengt fühlte und nun
seinerseits wieder zur weiteren
Vervollkommnung des Strom
bettes drängte. In diesem Kon
kurrenzkämpfe entwickelte sich
derSchiffbau undließTypen der
Frachtendampfer und Schlepp
schiffe entstehen, die eine
größere Fahrwassertiefe bean
spruchten und sohin eine Ver
besserung der Fahrstraßen er
heischen.
Der in Bälde ZU °ewärti- 315 * in den Kuchelauer Hafen,
gende Bau der Wasserstraßen
stellt ebenfalls die dringende Anforderung, dem Strome selbst bei Niederwasserständen in der
Schiffahrtsperiode dieselbe Tauchtiefe zu sichern, mit welcher der rationelle Schiffsverkehr auf
den Wasserstraßen zu erfolgen haben wird. Es wird diesbezüglich eine Wassertiefe von 2'2 m
gefordert, welche Tiefe der Strom bei Niederwasser an den Furten heute nicht überall aufweist.
Man geht nun daran, die Donau in Niederösterreich und Oberösterreich an den erforder
lichen Stellen auf Niedrigwasser zu regulieren, um dieses Ziel zu erreichen. Ungarn ist in
dieser Richtung bereits an der Arbeit. Aber auch in Niederösterreich ist schon ein ganz
bemerkenswerter Versuch in dieser Richtung gemacht worden, nämlich die Niedrigwasser
regulierung des Wiener Durchstiches.
Nach dem Gesetze der Geschiebebewegung in Flüssen serpentiniert der eigentliche
Schiffahrtsweg, d. i. die Naufahrt oder der Stromstrich von einem Ufer zum anderen und liegt
in Gerinnen, welche sich ganz selbständig, d. h. ohne Beeinflussung durch menschliche Werke,
ausbilden konnten, in der Regel, ja man kann sagen fast ausnahmslos dem hohlen oder kon-