öffentliche Gartenanlagen.
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Abb. 3*1.
freite Quelle“ in der Nähe des Teiches an der Stiegen
anlage zur Wienflußpromenade aufgestellt. Das Haupt
gebäude des Stadtparkes, der nach den Plänen des Archi
tekten Garben erbaute Kursalon, sowie die vor kurzem
im Kinderpark am Wienflußufer nach den Plänen Prof.
Ohmanns erbaute Milchtrinkhalle werden später be
schrieben werden. Vor dem Parterre des Kursalons steht
ein Wetterhäuschen, das in Abb. 364 dargestellt ist.
Der Türkenschanzpark im XIX. Bezirke.
Abb. 362. Gitter des Schönbornparkes.
Dieser verdankt seine Entstehung der Cottageanlage
des XVI11. und XIX. Bezirkes und wurde durch den da
maligen Stadtgärtner Sennholz ausgeführt (siehe Abb. 349).
Durch seine hübsche Anlage und reiche Terrainformation
sowie durch die herrliche Rundsicht — es besteht daselbst
ein Aussichtsturm — über ganz Wien und den Wienerwald
bietet er eine starke Anziehung für Freunde der Natur.
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Von den in letzter Zeit geschaffenen größeren Anlagen
seien erwähnt: Die im Jahre 1900 durch Ankauf seitens der
Gemeinde Wien geschaffene öffentliche Gartenanlage im
III. Bezirke „Arenberggarten“, der im selben Jahre der Be
nützung übergebene sogenannte „Draschepark“ im IV. Be
zirke sowie der im Privatbesitz gewesene und der Gemeinde
unentgeltlich überlassene „Hügelpark“ im XIII. Bezirke, Unter
st. Veit, welcher im Jahre 1894 durch den Gartenarchjjekten
Gustav Swensson ausgeführt wurde und die Büste des
Freiherrn Alex, von Hügel, des Gründers der Gartenbau
gesellschaft, enthält.
Die im Privatbesitz befindlichen, dem Publikum ge
öffneten Garten- und Parkanlagen, von denen einige, z. B.
der Liechtensteingarten, nur durch die Sommermonate dem Abb. 363. Gitter des Türkenschanzparkes.
Publikum zugänglich sind, werden mit Anbruch der Dunkel
heit geschlossen. So der Schloßgarten zu Schönbrunn, der Belvederegarten, Liechtenstein-,
Schwarzenberggarten und der k. k. Augarten. Die öffentlichen, im Eigentum der Gemeinde
Wien befindlichen Gartenanlagen sind mit sehr wenigen Ausnahmen auch nachts offen und
zugänglich und sind daher auch mit der entsprechenden Beleuchtung versehen.
In den Abb. 360 bis 363 sind einige Einfriedungsarten städtischer Gartenanlagen dar
gestellt. Die einfachsten Gitter für Schmuckanlagen (siehe Abb. 360) bestehen in der Regel