F. MILITÄRGEBÄUDE.
I. GEBÄUDE FÜR DAS GEMEINSAME HEER.
Die Unterbringung der Truppen, Kommanden, militärischen Behörden und verschiedenen
Zwecken dienenden Heeresanstalten in Wien war in früheren Jahren in vielen Beziehungen
sehr mangelhaft. Von den für mili
tärische Zwecke benutzten Bau
objekten waren nur einige von
vorneherein für diese Widmung er
baut, die anderen waren adaptierte
Objekte, und zwar ärarische und
nichtärarische, teils auch aufgelas
sene Klöster, endlich gemietete Ge
bäude. Die Unterkunftsräume waren
aber auch bei der fortschreitenden
Entwicklung und den reorganisato-
rischen Umformungen des Heeres
und seiner Einrichtungen bald unzu
reichend, namentlich nach der Ein
führung der allgemeinen Wehr
pflicht und Organisierung der Land
wehr. Eine durchgreifende Umge
staltung und Besserung der mili
tärischen Unterkunftsverhältnisse be
gann gelegentlich der Wiener Stadt
erweiterung; mit der Durchführung
der Wiener Kaserntransaktion ge
wann sie einen größeren Umfang, und mit deren Beendigung dürfte die Umgestaltungs
periode für einige Zeit zum Abschluß gelangen. Vollkommen befriedigende Zustände werden
aber damit noch nicht hergestellt sein, weil immer noch eine große Zahl höherer Kommanden
und Anstalten und insbesondere, nebst der kompletten Marinesektion, auch eine ganze Reihe
von Abteilungen des Reichs-Kriegsministeriums in gemieteten Räumen von Privatgebäuden
untergebracht sind, ferner auch noch eine Anzahl älterer Kasernen etc., die den modernen
Anforderungen nicht mehr entsprechen, in Benützung bleiben.
Im nachfolgenden sollen nur die neueren militärischen Gebäude eine eingehendere Be
sprechung finden.
Verwaltungsgebäude und Bauobjekte für militärwissenschaftliche Zwecke.
Das K. u. k. Reichs-Kriegsministerium (Abb.420) ist gegenwärtig vereint mit denBureaux
des Generalstabes zum großen Teil im „Kriegsgebäude“ Am Hof 14 und in dem zu dem
selben gehörigen Gebäude Nr. 4 in der Seitzergasse untergebracht. Beide Gebäude wurden
1779 nach Auflassung des Jesuitenordens, als dessen Profeßhaus das erste diente, während das
zweite eine seiner Schulen aufnahm, für Zwecke des Hofkriegsrates bestimmt.
Abb. 420. Reichs-Kriegsministerium, I., Am Hof.
Bd. II.
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