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geschah dies durch Privilegien, Stadt- und Marktrechte. Schon 1159 verlieh Bischof
Konrad von Passau der Stadt St. Pölten ein Privilegium. Das Wiener Stadtrecht von
1244 (1. Juli) ward zur selben Zeit fast wörtlich in das Stadtrecht von Hainburg
herübergenommen und Wiener-Neustadt erhielt verschiedene Vorrechte, als Friedrich der
Streitbare nach seiner Absetzung durch den Kaiser sich hierher geflüchtet hatte; das
auf den Namen eines Herzogs Leopold V. (VI.) geschriebene Stadtrecht ist freilich eine
erst einer etwas späteren Zeit angehörige Privatarbeit (Fälschung). Alle diese Rechts-
Das Kapitelhaus in Heiligenkreuz.
satzungen enthielten für ihre Zeit musterhafte Bestimmungen, durch welche die verschiedenen
Zweige des Municipalwesens geordnet wurden.
Bei dem Tode Friedrich des Streitbaren lebten noch eine Schwester desselben,
Namens Margarethe, die Witwe des entsetzten römischen Königs Heinrich, und eine Nichte,
Gertrude geheißen, welche die Gemalin des böhmischen Thronfolgers Wladislaw war;
beide konnten auf die reichen Allode der Babenberger, nie aber auf die erledigten Reichs
lehen Österreich und Steiermark Anspruch erheben, auch nicht nach dem Privilegium von
1156, weßhalb Kaiser Friedrich II. als der eigentliche Lehensherr alsbald den Grafen
Otto von Eberstein als „Hauptmann und Verweser" nach Österreich schickte.
Die Frage wurde dadurch noch verwickelter, daß auch der Papst Jnnocenz IV. in
diesen Streit sich mengte und für die weibliche Nachfolge zu Gunsten der Babenbergerin