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Full text : Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild, 2. Abtheilung: Niederösterreich

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im  Theilungsvertrage  zu  Wien,  am  27.  Juni  1458,  bestimmt,  daß  Friedrich  das  Land
unter  der  Enns,  Albrecht  VI.  jenes  ober  der  Enns  erhalten,  Wien  aber  von  den  Ständen
regiert  werden  sollte.  Doch  brachte  dieser  Vertrag,  wie  die  folgenden  Abänderungen
beweisen,  keine  dauernde  Ruhe.  Im  ferneren,  für  das  Land  unter  der  Enns  drangsalvollen
Verlaufe  des  Streites  glaubte  auch  der  Böhmenkönig  Georg  Podiebrad  als  „Helfer"  und
„Schiedsrichter"  auftreten  zu  müssen,  und  fiel  hier  mit  seinen  Scharen  verheerend  und
plündernd  ein.  „So  bildete  der  Streit  der  fürstlichen  Brüder,  das  Einmischungsgelüste  des
Böhmenkönigs  und  das  leidige  Fehdewesen  den  Inhalt  der  Geschichte  des  Landes  unter
der  Enns  —  ein  wüstes  Gemenge  rasch  wechselnder  Ereignisse  ohne  erhebende  Momente,
aber  nicht  arm  an  bewegten  Scenen."  Auf  dem  offenen  Lande  sah  es  überaus  traurig  aus.
Drückende  Steuern,  schlechte  Münzen  („Schinderlinge")  und  Räubereien  unbezahlter
Söldlinge,  die  auf  Kosten  des  armen,  bedrängten  Mannes  lebten,  verursachten,  wie  uns
die  Chronisten  umständlich  schildern,  hier  noch  mehr  Leiden  und  Plagen  als  in  den
Städten.  Überdies  gaben  die  unglückseligen  Geldverhältnisse  des  Kaisers  gegenüber  seinen
Gläubigern  mehreren  von  diesen,  wie  Gamoret  von  Fronau  auf  Schloß  Orth  an  der
Donau,  die  Gelegenheit,  Räubereien  aller  Art  an  Bürgern  und  Kaufleuten  zu  begehen.
Herzog  Albrecht  VI.  nährte  inzwischen  mit  seinen  Anhängern  fortwährend  diesen
Unfrieden,  stärkte  sich  durch  Bündnisse  und  bemächtigte  sich  nahezu  des  ganzen  Landes.
Seit  dem  Waffenstillstände  zu  Laxenburg  (6.  September  1461  bis  24.  Juni  1462),  welcher
Keime  neuer  Unruhen  in  sich  barg,  hielt  er  trotz  der  Proteste  Friedrichs  eigenmächtig  berufene
Landtage  zu  St.  Pölten,  Tulln  und  Melk.  Nach  dem  bewegten  Landtage  zu  Wien  im  Juli
1462  und  der  Belagerung  des  Kaisers  in  seiner  Burg  erfolgte  durch  Vermittlung  des
zur  Hilfe  herbeigeeilten  Böhmenkönigs  Podiebrad  zwischen  Friedrich  und  Albrecht  der
Vertrag  zu  Korneuburg,  2.  December  1462,  in  welchem  Albrecht  die  Verwaltung  von
Niederösterreich  und  Wien  auf  acht  Jahre  gegen  jährliche  Bezahlung  von  4.000  Goldgulden ­
  erhielt.
Die  Wirren  und  Befehdungen  hatten  darum  doch  kein  Ende,  und  so  mancher  frühere
Anhänger  Albrechts,  der  sich  in  seinem  neuen  Herrn  getäuscht  sah,  schlug  sich  wieder  zu
Friedrichs  Partei.  Als  nuu  die  Kaiserin  Eleonora  und  Katharina  von  Baden,  die  Schwester
der  feindlichen  Brüder,  eben  daran  waren,  das  Band  neuer  Versöhnung  zu  knüpfen,  starb
Albrecht  VI.  plötzlich  am  2.  December  1463.
Kaiser  Friedrich  III.  war  jetzt  wohl  alleiniger  Herr  von  Österreich,  aber  sein
Ansehen  war  tief  geschädigt,  der  Landfriede  gestört,  Faustrecht  und  Privatfehden  der
Adeligen  spotteten  geradezu  des  Gesetzes.  Die  unzufriedenen  Elemente  der  Stünde  hielten
eigenmächtig  Versammlungen  ab,  wendeten  sich  an  König  Matthias  von  Ungarn,  ja  erhoben
trotz  päpstlichen  Bannes  Land-  und  Wasserzölle  und  schrieben  Steuern  aus.  Einige  von
            
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