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Mahlzeit, bei welcher es meist schon recht fröhlich „hergeht", auch wenn beide Parteien
zuvor „sich ein wenig hart geredet" haben.
Der Bräutigam gibt der Braut — meist heimlich — ein „Drangeld", und zwar
emen „Zwiegnldner" oder auch einen Dukaten, zuweilen stellt er ihr ein schönes Kalb in
den Stall, welches dann am Hochzeitstage bekränzt wird. (Spuren des altdeutschen
Brautkaufes.)
Im Marchfelde sandte er früher der Erkorenen ein Schnupftuch oder einen Schuh,
schickt die Braut die Angabe zurück, so „hat sie 's g'reut", das heißt sie ist anderen Sinnes
geworden und aus der Hochzeit „wird nichts". Im anderen Falle werden die Tage
bestimmt, an welchen das Brautpaar „vor's G'richt geht", um die Heirat „aufsetzen",
„schreiben" zu lassen, und zum Pfarrer, um die Heirat anzusagen und das Aufgebot
(das „Verkündei.", „Auskünden", „Vermelden") anzuberaumen. Nun wird das Brautpaar
ordnungsgemäß an drei Sonntagen nach der Predigt „von der Kanzel herabgeworfen"
(landläufige Umschreibung für den Begriff Aufgebot), wovon es nicht Zeuge sein will
weßhalb es IPäter in die Kirche kommt oder in einer anderen Pfarre den Gottesdienst
besticht. Vom ersten Aufgebot an trägt der Bräutigam einen großen „Hochzeitsbuschen"
auf dem Hut. ^
Wahrend der „Auskündzeit" sollen Bräutigam und Braut möglichst wenig öffentlich
zusammen gesehen werden und nicht mit einander tanzen. Will ein anderer Bursche mit
der Braut tanzen, so muß er den Bräutigam dazu um Erlaubniß bitten. Da der Bräutigam
nun aus dem Verbände der Burschen scheidet, so muß er deu Kameraden „einen Austritt
zahlen", was m der Spende von Wein oder Bier und Brod besteht.
Eine wichtige Angelegenheit ist das „Hochzeitladen". In der Regel ladet der
Brautigam die Gäste aus seiner, die Braut jene aus ihrer Verwandtschaft ein. Öfter aber
begleitet sie der Heiratsmann, ja in dem an Oberösterreich grenzenden Gebiete des
V. O. W. W. geht der „Leutbitter" zumeist allein einladeu. (Daher sein Name.) Hut
und -Ltock der Hochzeitslader sind mit Blumensträußchen und Bündchen geschmückt. Ihre
Einladungsformel ist in der Regel ein längerer Spruch, welcher noch hier und dort ein echt
altehrwürdiges Gepräge zeigt. Am Wechsel z. B. lautet er: „Gelobt sei Jesus Christus!
Die Bitt' wird mir der N. (Nachbar, Göd u. s. w.j nit Übel aufnehmen. Der Jungherr
Braut,gam m,t seiner versprochenen Braut läßt 'n Nachbarn ganz freundlich grüß'n und
ltt n, wenn (daß) der Nachbar so gut wür' und gäb' ihnen 's G'leit („Bloat") zu Wegen
zu Strafen und Gassen hin und her ins heilig Gotteshaus, wo sich der Juugherr Bräutigam
geben laßt ein ehel.ch's Weib, begleichen d'Jungfrau Braut ein' ehelichen Mann Sie
laßen sich verbinden mit Stola und Band - durch die geweihte Priesterhand, daß es
Niemand mehr auflösen kann als Gott der Allmächtige. Dann lassen's 'n Nachbarn ganz