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im V. U. M. B. (um Retz) „Stückelpasser" (welche auf gute Bissen vou der Mahlzeit
warten), im V. O. W. W. „Nachigeher" (weil sie erst später Nachkommen), „Buckl-
kratzer", (weil sie hinter den Güsten stehen und für diese, wenn sie nicht mehr essen können
„einsteigen", sich „einsetze,i"), oder „Alfanzer"* (nur an wenigen Orten an der ober-
österreichischen Grenze). Wo die Wirthshaushochzeiten üblich sind, wird beim „Andingen"
dev Mahles auf die Schmarozer vielfach Rücksicht genommen. Im V. O. W. W. beginnt
schon nach beendigtem Mahle am Abend der Freitanz, das heißt es kommen allerlei
ungeladene Gäste, welche blos tanzen wollen und „schandenhalber" auch etwas Weniges
„zehren". <-,e bekommen noch Hochzeitssträußchen von der Kranzljungfrau, aber nicht
auch die Mädchen, welche sie mitbringen. Es finden sich oft ganze Kameradschaften ein,
darunter auch solche, welche bei dieser Gelegenheit einen alten Handel „auszuransen" sich
vorgenommen haben und dieses Vorhaben gewöhnlich auch ausführen.
Was die Tänze unseres Landvolkes überhaupt betrifft, so sind Ländler und Polka
als die gewöhnlichsten, beliebtesten zu bezeichnen. Man tanzt aber wohl auch schon,
besonders auf dem Flachlande, Walzer, Galopp und Mazurka, in bürgerlichen Kreisen
auch Quadrille. Man ahmt hierin eben dem Städter nach. An die Stelle des „Sechs
schrittes-- oder „Deutschen" scheint mehr und mehr der Walzer zu treten.
vsit die Hochzeit mit allen ihren Freuden und Lustbarkeiten zu Ende, so werden
die Gaste „fort-" oder „heimgeblasen"; die Musikanten begleiten die Abziehenden ein
Stück Weges und bei geringen Entfernungen auch ganz nach Hanse, wofür sie gutes
Trinkgeld bekommen. Bei Gelegenheit des „Heimblasens" werden auf das junge Paar-
natürlich wieder „Gstanz'ln" gesungen.
Die Braut zieht hier und da nicht sogleich in ihr neues Heim, sondern bleibt eine auch
zwei und drei Wochen noch bei den Eltern und läßt sich vomBrüutigam holen. (V.N.W W
z. B. im Leithagebiete und am Steinfelde.) Auch bei dieser Gelegenheit wird, besonders
wenn die Braut in die Fremde heiratet, von ledigen Burschen mit einem Bande
„fnrgezogen" und muß ein „Schnurgeld" erlegt werden. Betritt die junge Frau ihre
künftige Behausung, so muß sie die Schwiegereltern um Aufnahme bitten. Nur Weikers-
dvrs (V. U. W. W.) thnt sie das auf der Hausthürschwelle kniend. Hierauf wird sie
förmlich, ja gewissermaßen feierlich in die Küche zum Herd und von da in die Stube
geführt. Diese sinnvolle, die Bestimmung des Weibes als Hausfrau charakterisirende
Ceremonie ist besonders am Wechsel noch gang und gäbe. Ebenso ist hier auch ein anderer
interessanter Brauch üblich. Am zweiten Tage nach der Hochzeit nämlich führen die Jung
gesellen auf einem Halbwagen oder Henschlitten ein kurzes dickes Holzbloch der jungen
Fian alv „Wiegenholz" ins Haus und lassen sich dafür bewirthen. (Kranichberg.)
* Das Wort kommt aus dem Italienischen all- avuuro. zum Bortheil; hier bedeutet „Alfanzer« so viel als Näscher.