242
Meinung, daß den -vodte mit den Füßen voran müsse uns dem Hanse getragen lverdeu,
denn schaut er zurück, so stirbt bald Jemand ans der Hansgenossenschaft „nach".
Ist das Sterbehans weit von der Kirche entfernt, so wird der Leichnam auf einem
gewöhnlich von Ochsen gezogenen Wagen zur Kirche „geführt". Der Kutscher darf sich
aber nicht „umschauen , denn damit würde er dem Dodten einen Kameraden suchen. Ein
Nachbar fährt die Leiche zur Kirche; um Salapulka (V. O. M. B.) graben zwei Nachbarn
auch das Grab. In manchen Gegenden, wie im Gölsen- und Ybbsthal (V. O. W. W.) gilt
es als höchst anstößig, einen Tobten zu Wagen zur Kirche zu bringen. Man trügt lieber
den Sarg auf Stangen weite Strecken Weges. An einigen Orten im V. O. M. B. (z. B.
in Dorfstetten) ist es Sitte, daß, wenn ein Bauer stirbt, jeder Nachbar, über dessen
„Grund" der Leichenzug geht, am Feldraine vor die Bahre hintritt und der Vorbeter ihn
im Namen des lobten um Verzeihung bittet, falls sie sich etwa nicht gut vertragen und
namentlich Grenzstreitigkeiten miteinander gehabt hätten. Die Leiche eines Verheirateten
wird von Männern, jene eines Ledigen von Jünglingen, die Mädchenleiche von Mädchen
zu Grabe getragen; der letztere Brauch ist nur in den oberen Theilen des V. O. W. W.
ganz unbekannt. Hier trägt auch die Kindsleiche, gleichviel ob männlich oder weiblich, ein
Bursche oder ein Schulknabe auf den Armen, wobei ihm ein Tragband die Last erleichtert.
An vielen Orten wird dem Sarge in einer Laterne das an der Leichenlampe angezündete
„Todten-Wachslicht" vorgetragen.
Das Todtenmahl besteht entweder nur aus Brod, mit Salz (auch Kümmel)
bestreut, und Wein, daher auch „Todtentrunk" (V.O.M.B.), „Leichentrunk" (am Wechsel)
genannt, oder es kommt einer eigentlichen reichlicheren Mahlzeit gleich und heißt „Todten-
zehrung" oder „Leichenschmaus". Nach demselben (im Ybbsthal sogar einmal während
desselben) wird für den Verstorbenen gebetet.
Das Landvolk charakterisirt sich in seinen Leichengebränchen den Städtern gegenüber
auffällig dadurch, daß es alles Gepränge meidet und dafür möglichst viel der Seele des
Dahingeschiedenen zugute kommen läßt. Darum wird z. B. kein Luxus mit Kränzen oder
in Ausstattung der Grabmonumente getrieben; das einfache Holzkreuz genügt noch fast
überall. Nur mit dem zuvor erwähnten Leichenschmause macht das Volk hier eine Ausnahme.
(Man erkennt darin einen Überrest der altheidnischen festlichen Todtengebrüuche.) In
seinem Schmerze zeigt unser Volk eine oft staunenswerthe Fassung, ja einen wahren
Hci oivmus. Da sieht eine Bauernmutter mit einer Schar unmündiger Kinder am Sarge
ihrei? Mamnw. Lie weint still, ihre ganze Haltung verräth eine gewisse Seelengröße und
Hoheit im Leiden, die ihren Stützpunkt in wahrem Gottvertrauen haben. Auffälliges
Benehmen in Äußerung des Schmerzes gilt als unschicklich und wird, wenn auch augen
blicklich nicht getadelt, doch nachher „beredet".