Kaiserin Maria Theresia.
Justizwesen, soweit es früher zu dem Geschäftskreis der Hoskanzleieu gehört hatte, davon
getrennt und dafür eine eigene oberste Justizbehörde errichtet. Entsprechend dieser
Umgestaltung der obersten schritt man auch zur Reform der untergeordneten Behörden.
Den ständischen Ausschüssen in den einzelnen Provinzen wurde die Verwaltung, soweit sie
dieselbe noch in Händen hatten, allmälig abgenommen und zur Besorgung derselben in
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