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Full text : Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild, Übersichtsband, 2. Abtheilung: Geschichtlicher Theil

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und  ihre  freudige  Mitwirkung  an  den  Aufgaben  des  Staates  zu  entfesseln  vermochte.  Der
Boden  des  Absolutismus  wurde  verlassen;  der  Monarch  faßte  den  hochherzigen  Entschluß,
seine  Machtbefugnisse  mit  seinen  Völkern  zu  theilen.  Im  Laufe  des  Jahres  1860,  unter
dem  Ministerium  Golnchowski  erfloß  das  October-Diplom,  welches  dem  Reiche  eine
Reprüsentativ-Verfassung  gab.  Das  October-Diplom  bedeutete  für  Ungarn  die  theilweise
Wiederherstellung  seiner  alten  Verfassung,  für  die  österreichischen  Kronländer  wurde  der
Schwerpunkt  in  die  Landtage  verlegt.  Daher  stieß  dasselbe  in  der  westlichen  Hälfte  der
Monarchie  auf  den  Widerspruch  der  centralistisch  gesinnten  Partei,  der  das  föderalistisch
angehauchte  Diplom  zu  weitgehend  schien,  und  auf  den  Widerspruch  Ungarns,  welches  sich
auf  den  Boden  der  Rechtscontinuität  stellte  und  seine  ganze  avitische  Verfassung  einschließlich ­
  der  Modificationen  des  Jahres  1848  verlangte.  Unter  diesen  Verhältnissen
gewann  innerhalb  der  leitenden  Kreise  zunächst  jene  Partei  die  Oberhand,  welche  den  seit
1848  herrschenden  Ideen,  wenigstens  insofern  es  sich  nm  die  Centralisirung  des  Reiches
handelte,  zugethan  war,  während  sie  freilich  den  absolutistischen  Formen,  in  denen  dieselbe
gehandhabt  wurde,  abhold  war.  An  die  Stelle  des  October-Diploms  trat  1860  unter  dem
Ministerium  Schmerling  das  Februar-Patent,  der  Form  nach  blos  die  specielle  Durchführung ­
  des  ersteren,  in  Wirklichkeit  der  Ausgangspunkt  des  Versuches,  die  Monarchie
statt  wie  bisher  auf  absolutistischer  Grundlage,  nun  vielmehr  auf  constitutionellem  Wege
zu  centralisiren.  Wie  jener  frühere  Versuch  so  ist  auch  dieses  System  gescheitert,  da  es  nicht
stark  genug  war,  um  den  Eintritt  der  Ungarn  in  den  sogenannten  weiteren  Reichstag  zu
erzwingen  und  den  Austritt  der  Cechen  aus  dem  engeren  hintanzuhalten,  während  zugleich
auch  der  Versuch,  durch  Wahrung  österreichischen  Einflusses  in  Deutschland  den  deutschen
Einfluß  in  Österreich  zu  erhöhen,  mißlang.  Noch  einmal  wurde  die  Verfassung  sistirt,  noch
einmal  (unter  dem  Ministerium  Belcredi)  kehrte  man  ans  den  Standpunkt  des  October-Diploms
  zurück.  Da  führten  die  Ereignisse  des  Jahres  1866  eine  plötzliche  Wendung
herbei;  wie  vor  sieben  Jahren  Solferino,  so  brachte  jetzt  Königgrätz  die  Verfassungsfragen
in  raschen  Fluß.
Längst  drängte  das  fortgesetzte  Ringen  Österreichs  mit  Preußen  um  die  Hegemonie
in  Deutschland  einer  Entscheidung  entgegen,  umsomehr  als  ersteres  die  Einbuße  an  Macht,
die  es  im  Süden  der  Alpen  erlitten,  durch  erhöhten  Einfluß  im  Norden  derselben  auszugleichen ­
  bemüht  war,  während  anderseits  das  Vorbild  Italiens,  das  den  Traum
nationaler  Freiheit  sich  erfüllen  sah,  auch  in  Deutschland  die  Hoffnung  nationaler  Einigung
wachrief.  Daß  diese  Einigung  nicht  auf  dem  Boden  des  alten  Bundes  gedeihen  könne,  war
ebenso  klar,  als  daß  dieses  Ziel  nur  durch  die  friedliche  Verständigung  der  beiden  deutschen
Vormächte  oder  durch  den  Sieg  der  einen  derselben  über  die  andere  erreicht  werden  könne.
Nun  war  aber  der  letzte  Versuch  einer  Verständigung  auf  dem  Fürstencongresse  zu  Frankfurt
            
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