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und ihre freudige Mitwirkung an den Aufgaben des Staates zu entfesseln vermochte. Der
Boden des Absolutismus wurde verlassen; der Monarch faßte den hochherzigen Entschluß,
seine Machtbefugnisse mit seinen Völkern zu theilen. Im Laufe des Jahres 1860, unter
dem Ministerium Golnchowski erfloß das October-Diplom, welches dem Reiche eine
Reprüsentativ-Verfassung gab. Das October-Diplom bedeutete für Ungarn die theilweise
Wiederherstellung seiner alten Verfassung, für die österreichischen Kronländer wurde der
Schwerpunkt in die Landtage verlegt. Daher stieß dasselbe in der westlichen Hälfte der
Monarchie auf den Widerspruch der centralistisch gesinnten Partei, der das föderalistisch
angehauchte Diplom zu weitgehend schien, und auf den Widerspruch Ungarns, welches sich
auf den Boden der Rechtscontinuität stellte und seine ganze avitische Verfassung ein
schließlich der Modificationen des Jahres 1848 verlangte. Unter diesen Verhältnissen
gewann innerhalb der leitenden Kreise zunächst jene Partei die Oberhand, welche den seit
1848 herrschenden Ideen, wenigstens insofern es sich nm die Centralisirung des Reiches
handelte, zugethan war, während sie freilich den absolutistischen Formen, in denen dieselbe
gehandhabt wurde, abhold war. An die Stelle des October-Diploms trat 1860 unter dem
Ministerium Schmerling das Februar-Patent, der Form nach blos die specielle Durch
führung des ersteren, in Wirklichkeit der Ausgangspunkt des Versuches, die Monarchie
statt wie bisher auf absolutistischer Grundlage, nun vielmehr auf constitutionellem Wege
zu centralisiren. Wie jener frühere Versuch so ist auch dieses System gescheitert, da es nicht
stark genug war, um den Eintritt der Ungarn in den sogenannten weiteren Reichstag zu
erzwingen und den Austritt der Cechen aus dem engeren hintanzuhalten, während zugleich
auch der Versuch, durch Wahrung österreichischen Einflusses in Deutschland den deutschen
Einfluß in Österreich zu erhöhen, mißlang. Noch einmal wurde die Verfassung sistirt, noch
einmal (unter dem Ministerium Belcredi) kehrte man ans den Standpunkt des October-
Diploms zurück. Da führten die Ereignisse des Jahres 1866 eine plötzliche Wendung
herbei; wie vor sieben Jahren Solferino, so brachte jetzt Königgrätz die Verfassungsfragen
in raschen Fluß.
Längst drängte das fortgesetzte Ringen Österreichs mit Preußen um die Hegemonie
in Deutschland einer Entscheidung entgegen, umsomehr als ersteres die Einbuße an Macht,
die es im Süden der Alpen erlitten, durch erhöhten Einfluß im Norden derselben aus
zugleichen bemüht war, während anderseits das Vorbild Italiens, das den Traum
nationaler Freiheit sich erfüllen sah, auch in Deutschland die Hoffnung nationaler Einigung
wachrief. Daß diese Einigung nicht auf dem Boden des alten Bundes gedeihen könne, war
ebenso klar, als daß dieses Ziel nur durch die friedliche Verständigung der beiden deutschen
Vormächte oder durch den Sieg der einen derselben über die andere erreicht werden könne.
Nun war aber der letzte Versuch einer Verständigung auf dem Fürstencongresse zu Frankfurt