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daß sich die Belehnung der Johne Rudolfs zu Augsburg auch auf Kärnten erstreckte.
Aber ebenso sicher ist es, daß bereits damals Rudolf daran dachte, dieses Herzogthum
seinem Bundesgenossen Meinhard zuzuwenden, wie dies in der Folge (1286) auch geschah.*
Rudolf belehnte seine beiden Söhne mit Österreich und Steiermark und wies auch
die Bewohner der genannten Länder an, seinen beiden Söhnen als ihren rechten Herren
nnd Herzogen zu gehorchen, indem er sie zugleich von allen ihm und dem Reiche geleisteten
Eiden entband. Denn Rudolfs Absicht ging dahin, die beiden Herzogthümer seinem Hause
als solchem zuzuwenden und zugleich den landesfiirstlichen Rechten desselben den größt
möglichen Umfang zu geben. Allein so sehr auch sonst die Anordnung Rudolfs den Wünschen
nnd Anschauungen der Unterthanen der beiden Herzogthümer entsprechen mochte, so
ungewohnt und fremdartig war ihnen die jetzt getroffene Einrichtung, nach welcher zwei
Herzoge zugleich regieren sollten. Daher änderte Rudolf aus Bitten der Österreicher und
Steirer seine Verfügung später dahin ab, daß nur Albrecht über sie gebieten sollte, während
dem jüngeren Sohne, Rudolf, blos gewisseRechte Vorbehalten wurden. So wurde Albrecht i.
der erste Herzog von Österreich aus dem Hause Habsburg.
* Die Belehnuugsurkunde vom Jahre 1S8S lautet in deutscher Übertragung: „Rudolf vo» Gottes Gnaden römischer
König, allzeit Mehrer, allen Getreuen des heiligen römischen Reiches, die gegenwärtigen Brief lesen, auf ewige Zeiten. Der
Lenker des römischen Reiches ist zwar von der Beobachtung des Gesetzes entbunden, weil der Schöpfer der Gesetze nicht durch die
Bande der bürgerlichen Gesetze beschränkt wird; dennoch erkennt er nothwendig die Herrschaft des Naturgesetzes an, welches
überall und über Alles gebietet. Denn die gebieterische Macht dieses Gesetzes herrscht so gewaltig, macht in so überreichet,, Matze
ihre Befehle geltend, übt ans alle einen so überwältigenden Zwang, beugt Jedermann so unerbittlich unter ihr Joch, datz jedes
Wesen den Satzungen desselben gehorcht und dessen Vorschriften sich fügt, seine Herrschaft anerkennt und seinem Machtgebote sich
unterwirft. Daher beugen auch wir, obgleich wir auf die hehre Höhe königlicher Würde und über. Recht und Gesetz gestellt sind,
dennoch vor dem Walten des natürlichen Gesetzes demüthig unser Haupt, und um letzterem unsere gebührende Schuld abzutragen,
geben wir den Getreuen des römischen Reiches in Mit- und Nachwelt zu wissen, datz wir unter mancherlei Bezeugungen
unermetzlicher Freigebigkeit, die wir vom Beginne unserer Regierung vielen Getreuen des Reiches zutheil werden Netzen, aus
Antrieb, ja vielmehr aus Befehl und Gebot jenes Naturgesetzes die Standeserhöhung und Macht unseres Geschlechtes zu fördern
beflissen gewesen sind und daher mit freier und ausdrücklicher Zustimmung der nach altem Herkommen zur Königswahl berechtigten
Fürsten die Fürsteuthümer und Herzogthümer Österreich, Steiermark, Krain und die Mark mit allen Ehren, Rechten, Freiheiten,
und Zugehör, wie sie glorreichen Andenkens die Herzoge Leopold und Friedrich von Österreich und Steier besahen, sowie mit
allem, was in den genannten Ländern König Ottokar von Böhmen rechtmäßig erworben, unfern erlauchten Söhnen Albrecht nnd
Rudolf zu Augsburg feierlich mit Fahnen und in den sonst üblichen Rechtsformen zu Lehen gegeben und sie selbst in die Reihe der
Reichzfürsten ausgenommen, ihnen Fürstenrecht verliehen und von ihnen für die genannten Fürsteuthümer den Eid der Treue
und die Huldigung empfangen haben. Möge eS daher Niemand wagen, diesen unfern Gnadenbrief zu verletzen oder demselben
freventlich zuwiderzuhandel», widrigenfalls er sich einer schweren Beleidigung unserer Majestät schuldig macht. Zum Zeugnitz
dessen und zur ewigen Bekräftigung haben wir gegenwärtigen Brief anfertigen und mit dem goldenen Majestätssiegel versehen
lassen. Zeugen: Die Ehrwürdigen Konrad, Bischof von Straßburg, Hartmann, Bischof von Augsburg, Heinrich, Bischof von
Regensburg und Weruhard, Bischof von Seckau; die Erlauchten Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Baiern, unsere Fürsten
Konrad, Herzog von Teck, Hermann, Markgraf von Baden, Heinrich, Markgraf von Burgau, und Heinrich, Markgraf von
Hachberg; die angeselienen Männer und Grafen Albert und Burkard, Brüder von Hohenberg, Heinrich, Friedrich und Egeno vo»
Fürstenberg, Eberhard von Habsburg, Ludwig von Öttingen, der von Blügelau, Meinhard von Tirol und Günther von
Schwarzenburg; der edle Herr Friedrich, Burggraf von Nürnberg, Bernhard von Schaumberg, Liutold von Kuenring, Friedrich
Truchseß von Leuzbach, Ulrich von Capellen, Erchanger von Landeser, Hertnid und Lintold, Brüder von Stadeck, und viele
andere mehr. Zeichen des Herrn Rudolf, unbesiegten Königs der Römer. Gegeben zu Augsburg von der Hand Meister Gottfrieds,
Propstes zu Passau, unseres ProtouotarS am 27. Tecember in der ll. Jndiction, im Jahre des Herrn IMS und unseres
Reiches im lll."