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Full text : Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild, Übersichtsband, 2. Abtheilung: Geschichtlicher Theil

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die  Vormundschaft  und  Verwesung  ein  Ende  nehmen  sollte,  an  seinem  Hofe  fest.  In
Urkunden  bezeichnet  Friedrich  Österreich  als  sein  Land,  die  Burg  zu  Wien  als  seine  Burg,
und  das  Gerücht  wußte  zu  erzählen,  der  Kaiser  habe  von  zwei  Kurfürsten  und  von
einigen  Baronen  Österreichs  Verschreibungen  erwirkt,  wonach  in  Zukunft  stets  der  Älteste
des  Hauses  Österreich  alle  Lande  und  Herrschaften  desselben  regieren  sollte.
So  sehr  nun  aber  die  Vereinigung  aller  Länder  und  Herrschaften  in  einer  Hand
dem  wohlerwogenen  Interesse  des  Hauses  entsprechen  mochte,  so  stand  derselben  doch  das
Herkommen  gegenüber,  das  nun  schon  seit  geraumer  Zeit  den  jüngeren  Herzogen  Anspruch
auf  Theilung,  ja  selbst  auf  Gleichberechtigung  mit  dem  Senior  gewährte.  So  vermochte
denn  auch  Friedrich  die  beanspruchte  Stellung  als  „Vorgeher,  Verweser  und  Versorger"
seines  Hauses  auf  die  Dauer  nicht  festzuhalten.  Nicht  nur  nöthigte  ihn  sein  Bruder  Albrecht
zu  mancherlei  Zugeständnissen,  er  sah  sich  auch  gezwungen,  seinen  Vetter  Sigismund  aus
der  Vormundschaft  zu  entlassen.  Und  ebenso  brach  während  seiner  Romfahrt  (1452)  jener
Aufstand  in  Österreich  aus,  der  ihn  nöthigte,  den  jungen  König  Ladislaus  den  Ständen
zu  übergeben.  Der  Umstand,  daß  Friedrich  mit  der  Herausgabe  seines  Mündels,  zu  der
ihn  nicht  nur  die  Stände  Österreichs,  sondern  auch  die  Ungarn  und  die  Böhmen  drängten,
so  lange  zögerte,  hatte  übrigens  die  verhängnißvolle  Wirkung,  daß  sich  allenthalben  das
Bedürfniß  der  Selbsthilfe,  namentlich  in  Böhmen  und  Ungarn,  regte.
Schon  Albrecht  V.  hatte  den  feindlichen  Gegensatz  jener  national-utraquistischen  Partei
zu  bekämpfen,  die  aus  den  hussitischen  Wirren  in  Böhmen  siegreich  hervorgegangen  war.
Statt  das  sich  auf  die  goldene  Bulle  Karls  IV.  für  Böhmen  stützende  Erbrecht  der  Tochter-Sigismunds
  und  die  mit  dem  Hause  Habsburg  geschlossenen  Erbverträge  anzuerkennen,
steuerte  diese  Partei  auf  ein  nationales  Wahlkönigthum  los.  Zunächst  stellte  sie  dem
Ketzerfeinde  deutscher  Abkunft  einen  Prinzen  aus  jenem  polnischen  Königshause,  das  früher
schon  in  Verbindung  mit  den  Hussiten  gestanden  hatte,  als  Prätendenten  gegenüber.  Nach
Albrechts  Tode  schritt  man  zu  einer  förmlichen  Königswahl,  und  als  diese  an  der
ablehnenden  Antwort  des  Gewählten,  des  Herzogs  von  Baiern  scheiterte,  fühlte  sich  der
Adel  bereits  stark  genug,  sich  Jahre  hindurch  ohne  König  zu  behelfen.  Unter  dem  Einflüsse
der  Parteien,  die  sich  aus  der  hussitischen  Bewegung  gebildet  hatten,  löste  sich  Böhmen  in
einzelne  Adelsbünde  auf,  unter  denen  allmälig  jener  der  Utraquisten  unter  der  Leitung
Ptaceks  die  Oberhand  gewann,  bis  endlich  Ptaceks  Nachfolger  in  der  Führung  der  Partei
des  Kelches,  Georg  von  Podiebrad,  als  von  den  Ständen  wie  von  den  Habsburgern
anerkannter  Gubernator  Böhmens  die  Zügel  der  Regierung  in  sichere  Hände  nahm.
In  Ungarn  hatte  man  dereinst  Elisabeths  Erbrecht  in  der  Form  anerkannt,  daß
man  versprach,  ihren  Genial  zum  König  zu  wühlen.  So  gelangte  auch  Albrecht  V.  durch
die  Wahl  der  Stände  auf  den  Thron.  Als  nun  Albrecht  starb,  ehe  seine  Gemalin  den
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