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Full text: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild, Übersichtsband, 2. Abtheilung: Geschichtlicher Theil

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einen wesentlichen Fortschritt gegenüber den Zuständen der früheren Zeit. Daß es 
Maximilian nicht an der Befähigung zur Durchführung innerer Reformen gebrach, das 
hat er in seinen Erblanden gezeigt, die sein Vater durch die cillische, er selbst durch den 
Rest der görzischen und einen Theil der landshutischen Erbschaft erweiterte und die er nach 
dem Tode seines Vaters und seit demErlöschen der Tiroler Linie seines Hauses allein regierte. 
Maximilian ist der erste österreichische Fürst, welcher die verschiedenen bisher losen 
Bestandtheile seiner Hausmacht zu einem Staate zu vereinigen und die Grundlagen einer 
geregelten Administration zu schaffen suchte, wobei ihm theils burgnndisch-französische 
Einrichtungen, theils die unter günstigen Verhältnissen bereits eonsolidirte Verwaltung 
Tirols als Vorbilder dienten. Zu diesem Zwecke wurden die österreichischen Erblande in 
drei größere Gruppen: Nieder-, Ober- und Vorderösterreich vereinigt und in jeder Gruppe 
ein eigenes Regiment eingesetzt, welches im Namen des Landesfürsten die Regierung der 
ihm untergeordneten Länder zu führen hatte. Niederösterreich bestand aus Österreich ob 
und unter der Enns, Steiermark, Kärnten und Krain; Oberösterreich ans Tirol, dem 
größeren Theil der ehemals görzischen Besitzungen, Vorarlberg und den übrigen Gebieten 
im östlichen Schwaben; zu Vorderösterreich wurden die österreichischen Besitzungen im Elsaß, 
Rheingan und auf dem Schwarzwalde gerechnet. Der Sitz der Regierung Oberösterreichs 
war in Innsbruck, jener der Vorlande in Ensisheim, während der Sitz der nieder 
österreichischen Regierung wiederholt wechselte. Als Centralbehörde rief Maximilian eine» 
Hofrath ins Leben, der als oberste Justizstelle fungiren sollte, dem er aber später einen 
erweiterten Wirkungskreis zudachte. Von der politischen und Justizverwaltung trennte er 
das Finanzwesen, welches er theils der Hofkammer, an deren Spitze ein Generaleinnehmer 
oder Kammermeister stehen sollte, theils der Raitkammer zu Innsbruck als oberster 
Rechnungs- und Controlsbehörde zuwies. Damals hatten auch die Stände bereits eine 
hervorragende Bedeutung im Staatsleben gewonnen, da sich der Landesfürst in vielen 
Fällen — namentlich im Kriege — auf deren Verwilligungen an Geld und Truppen 
angewiesen sah. Es ist beachtenswertst daß Maximilian auch das Ständewesen zu 
organisiren suchte, indem er, um sich für den Fall eines Angriffes von außen, besonders 
aber zur Bekämpfung der immer gefährlicher werdenden Türken der Unterstützung aller 
Länder zu versichern, (1518) nach Innsbruck einen sogenannten Ausschußlandtag berief, 
welcher, den heutigen Delegationen vergleichbar, aus Abgeordneten der einzelnen Landtage 
bestand und als erster Versuch einer Gesammtvertretung der österreichischen Länder zu 
betrachten ist. Die Einrichtungen Maximilians unterlagen zwar noch manchen Wandlungen, 
im Ganzen aber bildeten sie die Basis für die Verwaltung der deutsch-österreichischen Länder 
bis zur Zeit Maria Theresias. Auf der Grundlage, welche Maximilian geschaffen, baute 
sein Enkel und Nachfolger Ferdinand I. weiter.
	        
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