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Übersichtsband.
Verfahren einschlug. In allen kirchlichen Dingen maßvoll lvie sein Vater, unterschied er sich
von diesem dadurch, daß die tolerante Gesinnung Ferdinands der Überzeugung unver
meidlicher Nothwendigkeit entsprang, jene Maximilians ans innerer Neigung hervorging.
So hat sich denn Maximilian in seinen Erblanden auf eine Anerkennung der tatsächlichen
Zustände beschränkt. Doch sollte auch hier die gesetzliche Grundlage des Religionsfriedens
aufrecht erhalten, der entfesselte Strom in geregelte Bahnen gelenkt werden. Offen erklärte
Maximilian den Ständen, daß die Reichsconstitntion, ans die sie sich beriefen, nicht ihnen,
sondern dem Landessnrsten das Recht einräume, in Glaubenssachen zu entscheiden, und
gestützt hierauf ertheilte er wohl dem
Adel des Landes unter der Enns, nicht
aber den landesfürstlichen Städten und
EMÜHWM Märkten das Zngeständniß der freien
Glaubensübung (die Concession), und
auch dies nur unter der Bedingung,
daß die Protestanten dem Seetenwesen
entsagen und sich auf Grund der Augs-
burgischen Konfession zu einer gemein
samen Kirchenagende vereinigen sollten,
die in der Folge durch die sogenannte
Assecuration bestätigt ward. Auch dem
Adel des Landes ob der Enns wurde
die freie Übung des Gottesdienstes
gewährt und dieselbe Zusicherung —
doch blos mündlich — den Böhmen gemacht, aber auch hier nur auf Grund der gemein
samen „böhmischen Konfession", welche auf einem Compromiß der lutheranisirenden
Utraquisten und der böhmischen Brüder beruhte. Doch sollten die religiösen Zugeständnisse,
welche Maximilian den Böhmen gewährte, gleich denen, die er dem österreichischen Adel
gemacht, auch für seine Nachfolger verbindlich sein.
Wenn indcß Maximilian, der auch die katholische Kirche nicht aus dem Auge verlor,
sondern zur Reform derselben statt der bis dahin von Fall zu Fall eingesetzten Commissionen
den ständigen Klosterrath ins Leben rief, gehofft haben mochte, durch die ergriffenen
Maßregeln die religiöse Bewegung zum Stillstand zu bringen, so sah er sich hierin nur zu
bald völlig enttäuscht. Auf Grund der erfolgten, wenn auch zunächst noch beschränkten
Anerkennung, die ihm zutheil ward, breitete sich der Protestantismus in Maximilians
Ländern mit stauncnswerther Schnelligkeit aus, während alle die Visitationsreisen der
landesfürstlichen Commissionen die Übelstünde in den katholischen Kirchen und Klöstern
Maximilian II.