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Full text: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Ungarn, Band 4

welche Würde König Karl I. im Jahre 1313 dem Bischof Stefan verlieh, weil dieser auf 
den Zehnten der großen Insel — der Csepel-Jnsel — zu Gunsten des königlichen Schatzes 
verzichtet hatte. Dieses Recht übten die Bischöfe bis zum Tode des Bischofs Ignaz Koller 
(1773) aus, forderten es aber seither vergeblich, so im Jahre 1790. Das Vermögen des 
Bisthums mehrte sich indeß, von den mittlerweile geschehenen Erwerbungen abgesehen, in, 
Lache des Jahrhunderts auch auf andere Art. König Wladislaus verlieh im Jahre 1500 
dem Bischof Georg von Veßprem die Beneficien der Ofner Probstei von Felsö-Hevviz und 
dies wurde auch durch den Reichstag bestätigt, mit dem Vorbehalte, daß dies nur bis zu 
Bischof Georgs Lebensende gelten sollte. Doch verblieben auch nach Georgs Tode die 
Güter der Probstei dem Bisthum; der Reichstag von 1556 erwähnt unter den Hilfsquellen 
des Bischofs für den Festungsbau auch diese Besitzungen. Wie es scheint, verzichtete das 
Bisthum darauf erst auf Verfügung des Reichstages von 1647. 
Ungeheure Besitzungen fielen dem Bisthum zu, als cs um das Jahr 1554 auch 
die Güter des Erzpriors und Klosters von Lövöld erhielt. In der Umgebung von Lövöld 
allein machen diese sammt dem Urbarialgebiet etwa 25.000 ungarische Joch ans. Diese 
wurden noch lange Zeit als Sondergüter des Lövölder Priorats in der königlichen Curie 
besonders gerechnet, so auch zur Zeit der Nikolsburger Friedensverhandlungen; seit 
Maria Theresia jedoch besaß sie das Bisthum endgiltig, was auch gegenwärtig der Fall 
ist, obgleich in den Jahren 1620 und 1621 Fürst Gabriel Bohlen mehrere Dörfer, 
Städte und Pußten von diesen, wie von den ursprünglichen Gütern des Bisthnms seinen 
eigenen Anhängern verlieh. 
Als Maria Theresia im Jahre 1777 das Bisthum Steinamanger errichtete, über 
ließ sie diesem mehrere kleinere Güter im Zalaer Comitat, darunter Egerßeg. Doch 
besaß das Bisthum Veßprem bis 1848, noch 1640 ganze Urbarialsessionen und über 
100.000 Joch an herrschaftlichem Besitz. Nach dem Aufhören des Urbarialsystems und 
nach Beendigung der Besitzregulirnngen hat das Bisthum heute etwa 75.000 ungarische 
Joch unbeweglichen Besitz, ferner die Residenzen in Veßprem und Sümeg und ein 
bewegliches Baarvermögen von 1'/- Millionen Gulden, das in Staatspapieren angelegt 
ist, ungerechnet die inventarmäßigen Investitionen ans den Herrschaften. Auf den Nntz- 
genuß der unter den Staatspapieren befindlichen Grnndentlastungsobligationen im Werthe 
von ungefähr 800.000 Gulden hat jedoch Bischof Johann Ranolder um die Mitte der 
Fünfziger-Jahre mit königlicher Erlaubniß verzichtet und das Jahreserträgniß davon den 
schlechter gestellten Pfarrern der Diöcese überlassen. Ein großer Theil der Herrschaften, 
mit Ausnahme der Waldungen, pflegt verpachtet zu werden. 
Auch das Domkapitel mit 12 Domherren befindet sich in günstigen Vermögensver- 
hältnissen. König Bela IV. nahm ihm zwar im Jahre 1245 viele Besitzungen, so namentlich
	        
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