MAK

Full text: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Ungarn, Band 6

106 
wir Siebenbürgen und das Theißgelände, der neuen Politik Frater Georgs folgend, unter 
Habsburgischer Oberhoheit sich mit dem westungarischen Gebiete vereinigen. Allein nur 
für kurze Zeit. Die kurze Dauer dieser Einheit ist aus dem Gesichtspunkte einer Politik zu 
beurtheilen, die bei der Unsicherheit aller Verhältnisse, unter all den Zweifeln und Hoff 
nungen auch uur eiue sehr veränderliche sein konnte. Ihre Hauptbedingnng war, daß die 
Macht der Habsburger die Türken vom ungarischen Boden vertreibe. Sobald der König 
von Ungarn sich hiefür zu schwach und die Verhältnisse sich ungünstig erwiesen, wurde das 
Bestreben, die beiden durch jenen tief eingetriebenen Keil völlig getrennten Theile mittelst 
weniger schwacher Berührungspunkte wieder fest zusammenzuschließen, eine gezwungene, 
den neuen Verhältnissen widersprechende, ja naturwidrige Sache. 
Siebenbürgen war nämlich nicht mehr, was es im ungarischen Mittelalter gewesen. 
Es war nicht mehr die mächtige Eckbastion einer wohlerhaltenen Festung. In dieser 
Beziehung hatte die türkische Eroberung seine Lage völlig verändert. 
Wie ein Strom, der seine Dämme zerreißt und über das niedrige Überflutungs 
gebiet hinwegbraust, so hatte die türkische Eroberung das große ungarische Alföld zwischen 
Donau und Theiß und längs der Ufer dieser Flüsse überschwemmt. Aus diesem Über- 
flntungsgebiet erhob sich Siebenbürgen bereits als Insel, denn seine einzige Verbindung 
mit dem westungarischen Gebiet war jener schmale, halbkreisförmige Streifen, der aus dem 
nördlichen Oberlande am Fuße der Karpathen, dem Besitzthume des Königs von Ungarn, 
bestand. Diese topographische Caricatur war keine einheitliche, abgerundete Festung mehr, 
sondern blos ein krummer Uferrand an dem Meere der mohammedanischen Machtentfaltung. 
Davon konnte Siebenbürgen mit seinem ansehnlichen Gebiet nicht mehr die Eckbastion 
sein. Es wurde sein eigener Zweck, ein Staatskörper, der auch von dem oberungarischen 
Gebiet so viel an sich zu ziehen strebt, als das Interesse seiner Existenz erfordert. Die alte 
Idee Frater Georgs verwirklicht sich in kleinerem Maßstabe und engerem Rahmen, doch 
in gesunder Weise: Siebenbürgen tritt als Staat auf, als „Land Siebenbürgen", das 
nun einen Politischen internationalen Begriff bildet, ein mittlerweile zum Glück völlig 
ausgebildeter Organismus, mit seinem System der drei politischen Nationen, und über 
nimmt von dem ungarischen Königreich, dessen Trümmer nunmehr im westeuropäischen 
Jnteressenkreis ansgehen und auch in ihrer Selbständigkeit erschüttert waren, die drückende 
Erbschaft der Rolle, die ungarische Staatsidee aufrecht zu erhalten und der Pflicht, die 
ungarische nationale Cultur weiterzupflegen. 
Auf diese Weise wuchs sich die hochwichtige, aber an Bedeutung untergeordnete 
Aufgabe, die Siebenbürgen während des ungarischen Mittelalters zugefallen war, an 
Inhalt und Umfang so ideal aus und gewann einen so absoluten Werth, daß von ihrer 
Erfüllung Sein oder Nichtsein des ungarischen Staates, der ungarischen Nation abhing.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.