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siebenbürgischen Nationalmiliz, einer Art vvn Jnsurrection, die als zeitweilige Honved-
schaft sozusagen nur in der Theorie existirte. Der Commandant dieser Jnsurrection, der
^eirsralis, wurde durch den Landtag gewählt. Das stehende Ew^r gehörte, wie in lln
garn, auch in Siebenbürgen der gemeinsamen Armee an, doch sind noch die nach dem
Muster der ungarischen Grenzer in den Jahren 1761 bis 1764 organisirten walachischen und
szeklerischen Grenzer hinzuzurechnen, erstere mit zwei Regimentern Infanterie, letztere mit
zwei Regimentern Infanterie und einem Hußarenregiment, jedes zu 3000 Mann.
Dies war in großen Zügen die Organisation des Fürstenthums Siebenbürgen, die
bis 1848 auch äußerlich in einem besonderen Wappen ihren Ausdruck fand. Dieses
Wappen ist ein von rother Binde durchschnittener Schild; im oberen blauen Felde ein
steigender schwarzer Adler, rechts schauend, mit goldenem Schnabel und rother Zunge
(das Wappen der ungarischen Comitate), rechts davon eine goldene Sonne, links ein
silberner Neumond (2> - das Wappen der Szekler), im unteren goldenen Felde sieben
(4 — 3) rothe Burgen (Wappen der Sachsen). Die Burgen bestehen aus einer gegiebelten
Bastei, aus der sich ein mit drei Giebeln und zwei Schießscharten versehener Thurm
erhebt; jede hat ein offenes Thor. Seit 1765 war das Wappenschild von dem gekrönten
Großfürstenhut überragt; seit 1874 bildet dieses Wappen das vierte Feld im mittleren
Wappen der Länder der ungarischen Krone. Die alten Farben Siebenbürgens sind: roth-
gelb-blau. Die siebenbürgischen Gesetze wurden auch mit den besonderen Siegeln der
Universitäten der drei Nationen versehen.
Diese gesonderte Organisation hat nun schon seit 33 Jahren anfgehvrt. Es gibt
keinen glänzenderen Beweis für das Einheitsgesiihl des ungarischen Staates, als daß,
trotz dieser vierthalbhundertjährigen Sonderentwicklung, die Union Siebenbürgens ohne
alle Erschütterungen vor sich ging.